Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocausts Verfolgten
Neues von ganz rechts - November 2003
Am 9. 11. 2003 wurde in Vlotho (Deutschland ) ein Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocausts Verfolgten (VRBHV) gegründet. Der Vorsitzende dieses Vereins ist laut einer vom neonazistischen deutschen Störtebeker-Netz dazu veröffentlichten Mitteilung der Schweizer Neonazi Bernhard Schaub. Seine Stellvertreterin soll die Leiterin des in Vlotho tätigen Collegium Humanum, Ursula Haverbeck-Wetzel, sein. Ebenfalls aktiv für diesen Verein ist der deutsche Neonazi Horst Mahler.
Die Liste der Gründer des VRBHV liest sich wie ein Who's who der internationalen Holocaustleugner- und Neonaziszene. Unter anderem werden dort angeführt: Robert Faurisson (französischer Holocaustleugner), Germar Rudolf (flüchtete 1996 von Deutschland nach Spanien bzw. nach England, Herausgeber der "revisionistischen" Vierteljahreshefte für freie Geschichtsforschung), Jürgen Graf (Schweizer Holocaustleugner und Verfasser mehrerer einschlägiger Bücher; ebenfalls flüchtig), Gerd Honsik (flüchtete 1992 aus Österreich nach Spanien), Wilhelm Stäglich (Verfasser des Buches "Der Auschwitzmythos"), Fredrick Töben (Holocaustleugner und Direktor des "revisionistischen" Adelaide Institute for Historical Research in Australien), Hans-Dietrich Sander (Herausgeber der Staatsbriefe, die seit 2002 nur mehr im Internet veröffentlicht werden), Manfred Röder (derzeit in Haft), Frank Rennicke (neonazistischer Liedermacher, der vor kurzem in Deutschland wegen Volksverhetzung verurteilt wurde), Anneliese Remer (Witwe des im spanischen "Exil" verstorbenen Holocaustleugner Otto Ernst Remer).
In einer am 11. 11. 2003 im Auftrag des Vorstandes von Horst Mahler veröffentlichten Pressemitteilung wird als Anliegen dieses Vereins die "Wiederaufnahme von Strafprozessen, die zur Verurteilung wegen Leugnung bzw. Verharmlosung des Holocausts gemäß § 130 StGB Abs. 3 und 4 StGB geführt haben", angegeben. Über die Verurteilung von "Revisionisten" bzw. die "Richtigkeit" ihrer Aussagen heißt es dort mit Berufung auf einen 2002 veröffentlichten Artikel des Spiegel-Redakteurs Fritjof Meyer: "Diesen Urteilen liegt ausnahmslos die These zugrunde, daß der von der herrschenden Zeitgeschichtsschreibung behauptete rassistisch motivierte, millionenfache industrielle Judenmord in der Verantwortung des Deutschen Reiches unter der Reichskanzlerschaft von Adolf Hitler ('Holocaust' genannt) eine offenkundige, also des Beweises nicht bedürftige Tatsache sei. In seinem Aufsatz, der von zahlreichen Staatsanwaltschaften in verschiedenen Bundesländern geprüft und für strafrechtlich unbedenklich erklärt worden ist, vertritt Meyer die These, dass in den bisher als Tatort bezeichneten Leichenkellern der Krematorien I und II im Stammlager Auschwitz Massentötungen nicht stattgefunden haben. Die Erkenntnisse von Fritjof Meyer bestätigen die Forschungsergebnisse von Prof. Robert Faurisson, Paul Rassinier (beide Frankreich), Fred Leuchter, Arthur Butz (beide USA) Germar Rudolf, Wilhelm Stäglich, Udo Walendy (Deutschland), David Irving (UK), Jürgen Graf (Schweiz), Walter Lüftl, Wolfgang Fröhlich (beide Österreich), Fredrick Töben (Australien) und zahlreichen anderen 'Revisionisten', die Beweise zur Widerlegung der so genannten Auschwitzlüge beigebracht haben."