Im Oktober 2023 wurde Manuel E. in Tirol wegen Tatbegehungsgefahr in Untersuchungshaft genommen. Der Osttiroler Neonazi und Kampfsportler hatte sich über Jahre hinweg als Musiker der Bands Terrorsphära und Feuernacht sowie unter seinem Rapper-Alias Kombaat einen Namen in der internationalen Neonazi-Szene gemacht. Erst wenige Wochen vor seiner Festnahme war E. als Redner auf dem „1. Gerd-Honsik-Europakongress“ [1] in Wien aufgetreten. Im März wurde gegen ihn nach §3g Verbotsgesetz und dem Waffengesetz am Landesgericht Innsbruck verhandelt. E. wurde zu neun Jahren unbedingter Haft verurteilt. Es handelt sich dabei – neben der 2023 ausgesprochenen zehnjährigen Haftstrafe für den Kärntner Neonazi-Rapper Mr. Bond – um das höchste Wiederbetätigungs-Urteil der letzten Jahre.
Bereits während der Untersuchungshaft war in Telegram-Kanälen des in- und ausländischen Neonazismus vermehrt die Forderung „Freiheit für Manuel“ zu lesen gewesen. Unter anderen äußerten sich die neofaschistische CasaPound aus Italien, einzelne „nationalrevolutionäre“ Gruppen aus Deutschland und bekannte Akteure des österreichischen Neonazi-Milieus. An diversen Orten wurden Banner-, Sticker- oder Graffitiaktionen durchgeführt und Solidaritätsbekundungen mit Pyrotechnik untermalt. In Wiener Neustadt etwa wurde im November 2023 ein Banner mit der Aufschrift „Freiheit für Manuel – weg mit §3g [des Verbotsgesetzes, Anm.]“ auf einer Brücke befestigt. Begleitend wurde in Postings dazu aufgerufen, E. Post an seine Innsbrucker Haftadresse zu schicken – allerdings ohne „Parolen“, da „die Staatsanwaltschaft mitlese“.
Auf die Urteilsverkündung folgten weitere Solidaritätsbekundungen und Kommentare über den Prozess. So schrieb etwa AUF1-Chefredakteur Stefan Magnet am Folgetag auf Telegram, dass E. nach dem „umstrittenen ‚Verbotsgesetz‘ verurteilt“ worden sei, während „die Verantwortlichen“ für „‘Corona-Impf-Tote‘“ und ein „pädophile[r] Intensivtäter und Freimaurer […] „auf freien Fuß gesetzt“ worden seien. Auch Martin Sellner (Identitäre Bewegung Österreich) kritisierte in seinem Telegram-Kanal das Urteil, indem er auf die vermeintlich fehlende Strafverfolgung von „Migrantengangs“ und „Gruppenvergewaltiger[n]“ verwies. Die ungarische Légió Hungária referierte mit „Free Kombaat“ auf das „Skandalurteil“, der deutsche Neonazi-Versand Black Legion Wear würdigte an E.‘s Geburtstag dessen „revolutionäre[n] Geist“ und rief unter dem Motto „[d]rinnen wie draußen eine Front“ zur „volle[n] Solidarität mit Manuel und allen politischen Gefangenen“ auf. Die neonazistische deutsche Kleinpartei Der III. Weg veröffentlichte ihrerseits einen zweiteiligen Prozessbericht auf ihrer Website, in welchem sie eine „antifaschistische Justiz“ im „Unrechtsstaat“ Österreich als ursächlich für das „drakonische“ Strafausmaß identifizierte.
In Summe offenbart der Fall E. einen bezeichnenden Gleichklang zwischen Vertretern einer „alten“ (neonazistischen) und „neuen (identitären) Rechten“: das NS-Verbotsgesetz bleibt strömungsunabhängig ein Dorn im Auge und unterstreicht damit seine Bedeutung für die Beschränkung rechtsextremistischer Organisierung und Propaganda.
[1] https://www.stopptdierechten.at/2023/10/30/honsik-kongress/ (Zugriff: 23.06.2024)
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