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Anzeige gegen Prantner zurückgelegt

PRESSEAUSSENDUNG
der Anti-Defamation League und des DÖW, Wien, am 13. 7. 1998

 

Ttl.: Straffreiheit für Ritualmordlegende
Utl.: Anzeige gegen Prantner zurückgelegt

Die Staatsanwaltschaft Wien teilte dem DÖW am 7. Juli 1998 mit, daß sie die Anzeige gegen Robert Prantner wegen des Verdachtes der Verhetzung (§ 283 StGB) "geprüft und keine genügenden Gründe gefunden" habe, um "ein Strafverfahren zu veranlassen".

Der inzwischen emeritierte Theologe der katholischen Hochschule Heiligenkreuz hatte in der Wochenzeitung Zur Zeit die mittelalterliche Ritualmordlegende und den Gottesmordvorwurf an die Juden propagiert. "Es wäre eine Verfälschung der Geschichte," schreibt Prantner, "etwa bestimmte Ritualmorde zu mittelalterlicher Zeit dem phantasiebestimmten 'Haß des Nationalsozialismus' zuzuschreiben. Auch Verbrechen von jüdischen Menschen an Christen sind beklagenswerte Geschichte, an Kindern, wie etwa dem seligen Märtyrerkind Anderl von Rinn wie an erwachsenen Menschen zu vorösterlicher Zeit." Prantner weiter: "Auch das Blut gemordeter Christen, vergossen durch jüdische Hand, schreit zum Himmel! So erwartet man einen Kongreß der Weltjudenheit auf religiöser Grundlage, in dessen Verlauf das 'Neue Gottesvolk' - des 'Neuen Testaments', geboren aus dem Blute Jesu, am Kreuze durch den Hohen Rat der Judenheit vor knapp 2000 Jahren - um Verzeihung gebeten wird."

Die Ritualmordlegende ist seit dem Mittelalter ein zentraler Bestandteil in der antisemitischen Propaganda und diente der Aufhetzung der katholischen Bevölkerung zu Ausschreitungen gegen Juden. Der ehemalige Innsbrucker Diözesanbischof Reinhold Stecher verbot 1994 den Kult um das "Anderl von Rinn" und erklärte im Verordnungsblatt der Diözese Innsbruck, daß es "nie ein Ritualmordmartyrium gegeben hat" und die Ritualmordlegenden "unzähligen Juden Heimat, Vermögen, Freiheit, Gesundheit und Leben gekostet" haben.

Sein Nachfolger, Dr. Alois Kothgasser, wertete angesichts der am Sonntag, dem 12.7.1998, wieder in Rinn abgehaltenen "Anderl-Feiern" das Vorgehen Stechers als "historischen Verdienst" und bekräftigte das mehrfach ausgesprochene Verbot des Anderl-von-Rinn-Kultes. Weiters legt Dr. Kothgasser Wert auf die Feststellung, daß "die katholische Kirche auch jede Form der Denunzierung, Verdächtigung und Verunglimpfung des jüdischen Volkes wie im Fall des Anderl-von-Rinn-Kultes zurückweist".

Die ADL und das DÖW sind über die Zurücklegung der Anzeige äußerst betroffen, da dies einer Straffreiheit für das Verbreiten der Ritualmordlegende und somit von antisemitischer Propaganda gleichkommt.

 

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