Begriffe wie Justizterror und Unrechtsjustiz sind untrennbar mit dem Strafvollzug der NS-Zeit verbunden. Der vorliegende Beitrag befasst sich mit den österreichischen Opfern der NS-Justiz. In einem ersten Schritt wird die Rolle der zentralen Institutionen der NS-Gerichtsbarkeit in Österreich (Oberreichsanwaltschaft beim Volksgerichtshof, Volksgerichtshof, Oberlandesgerichte Wien und Graz, Sondergerichte, Militärjustiz und SS- und Polizeigerichte, Standgerichte) herausgearbeitet. Im zweiten Teil des Beitrags wird auf Basis der in zwei Opfererfassungsprojekten systematisch gesammelten Daten die Struktur der Verurteilungen rekonstruiert. Der Fokus liegt hierbei auf den verhängten Todesurteilen und deren Vollstreckung. Rund 16 Prozent der NS-Justizopfer mussten, so das Fazit des Beitrags, mit dem Leben bezahlen.
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