Tagung, 29. April 2025
2025 markiert ein außergewöhnliches Jubiläumsjahr der österreichischen Zeitgeschichte: 80 Jahre Ende des Zweiten Weltkriegs, 70 Jahre Staatsvertrag und Neutralität, 50 Jahre KSZE-Schlussakte und 30 Jahre EU-Beitritt. Diese Schlüsselmomente prägen nicht nur das kollektive Gedächtnis sowie die nationale Identität, sondern auch Österreichs Rolle in Europa und der Welt.
Anlässlich der 80. Wiederkehr des Endes des Zweiten Weltkrieges in Europa und der Befreiung Österreichs im Mai 1945 veranstaltet das Oberlandesgericht Graz in Kooperation mit dem Ludwig Boltzmann Institut für Kriegsfolgenforschung, dem Institut für Geschichte der Universität Graz und dem Steiermärkischen Landesarchiv eine Fortbildungsveranstaltung zum Thema Wiedererrichtung des österreichischen Rechtsstaates und Wiederaufnahme des OLG-Betriebes ab Mai 1945 in der Steiermark und in Kärnten.
Im Rahmen der Veranstaltung werden Einblicke in die Nachkriegsjustiz mit dem Schwerpunkt Kärnten sowie Steiermark gegeben und erste Ergebnisse einer Studie vorgestellt, die sich der Auswertung der Akten der Justizverwaltung des Oberlandesgerichtes Graz seit 1945 widmet. Diese haben sich bis in die Gegenwart erhalten, wurden jedoch im Hinblick auf das Kriegsende 1945 und die Wiederaufnahme der Tätigkeit des Oberlandesgerichtes Graz bis dato noch nicht systematisch ausgewertet.
Aus dem DÖW sprechen Claudia Kuretsidis-Haider über „Die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Ahndung von NS-Verbrechen“ und Ursula Schwarz über „Richter der NS-Justiz in Graz“.
Tagung „Das Oberlandesgericht Graz 1945. Die Wiedererrichtung des österreichischen Rechtsstaates in der Steiermark und in Kärnten“
am 29. April 2025
von 10.00 bis 16.30 Uhr
am Oberlandesgericht Graz (Marburger Kai 49, 8010 Graz)