Drei Kärntner Neonazis im Alter von 21 bis 26 Jahre sind in einem Prozess in Klagenfurt wegen NS-Wiederbetätigung Mitte Dezember zu Haftstrafen verurteilt worden. Zwei erhielten 18 Monate, davon sechs unbedingt, der Dritte eine bedingte Haftstrafe von 15 Monaten. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Die drei Angeklagten hatten im Vorjahr bei einer Veranstaltung im Klagenfurter "Volxhaus" mehrmals "Sieg Heil!" gerufen, den Hitlergruß gezeigt und einen Sänger verprügelt, den sie für eine angebliche "Verunglimpfung" des Kärntner Heimatliedes bestrafen wollten. Laut einem in der Kleinen Zeitung (15. 12. 2010) veröffentlichten Bericht zeigten die drei Kärntner im Prozess wenig Schuldeinsicht. Auf die Frage des Richters, ob es stimmt, dass er "die Nazi-Zeit besser finde als das, was wir zur Zeit haben", antwortete der 21-jährige Hauptangeklagte: "Ja, klar. Sie sehen, viel Meinungsfreiheit ist heute nicht da, sonst würde ich ja nicht da sitzen." Ein andere Angeklagter, der sich dazu bekannt hat, "Sieg Heil!" gerufen zu haben, antwortete auf die Frage des Richters, warum er so etwas rufe: "Wir müssen uns zur Wehr setzen."
Die Anklagen wegen Körperverletzung wurden fallengelassen, da sich die Zeugen an diesen Vorfall nicht mehr erinnern konnten. Darauf nimmt auch die neonazistische Homepage Alpen-Donau Bezug, die den Neonazischlägern riet, bei und nach Angriffen künftig auf politische Willensbekundungen zu verzichten. Die Fußtruppen sollen sich merken, "daß es nur ums Austeilen geht. Wenn ihr euch nicht zu erkennen gebt, dann werdet ihr wahrscheinlich nicht erwischt und außerdem werden ein paar g'sunde Watschen nicht so schwer verfolgt wie 'Wiederbetätigung'."