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NVP-Anführer verurteilt

Neues von ganz rechts - März 2012

Die beiden ehemaligen Führungskader der 2007 vom Innenministerium als Partei anerkannten Nationalen Volkspartei (NVP), Robert Faller und Stephan Ruprechtsberger, wurden Anfang März nach dem Verbotsgesetz von einem Linzer Geschworenengericht zu einer 18-monatigen bedingten Haftstrafe (nicht rechtskräftig) verurteilt. Provoziert wurde das Verfahren durch den Versuch der Neonazis, 2009 bei den Landtagswahlen in Oberösterreich und den Gemeinderatswahlen in Enns zu kandidieren, was von der Wahlbehörde unter Verweis auf das Verbotsgesetz und den neonazistischen Charakter der NVP-Propaganda und -Symbolik damals nicht zugelassen worden war. Als Folge dieser Entscheidung der Landeswahlbehörde nahmen Staatsanwaltschaft und Verfassungsschutz ihre Ermittlungen auf.

Die Anklage warf nun den beiden ehemaligen NVP-Kadern u. a. vor, sich inhaltlich und symbolisch stark am Nationalsozialismus orientiert zu haben. So wies etwa das NVP-Programm zum Teil wörtliche Übereinstimmung mit SS-Schulungsmaterial auf (NVP kopiert Nazi-Lehrplan »). Faller, der auf eine rund zehnjährige Karriere in der neonazistischen Szene zurückblickt, behauptete vor Gericht, dass ihm diese Übereinstimmung nicht aufgefallen sei und für die Abfassung des Programms der ehemalige NVP-Vorsitzende Christian Hayer verantwortlich gewesen wäre. Dieser wurde bereits im September vergangenen Jahres ebenfalls nach dem Verbotsgesetz (zu einer 18-monatigen teilbedingten Haftstrafe) verurteilt und bestätigte nun als Zeuge Fallers Darstellung. Obwohl die beiden Angeklagten nicht geständig waren und sich wenig einsichtig zeigten, ließ das Gericht mit seinem Urteil Milde walten.

 

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