Vortrag von Wolfgang Form im DÖW, 22. Oktober 2018
Vortragender: Wolfgang FORM, Geschäftsführer des Forschungs- und Dokumentationszentrums für Kriegsverbrecherprozesse, Philipps-Universität Marburg
Kommentar: Astrid REISINGER CORACINI, Institut für Europarecht, Internationales Recht und Rechtsvergleichung, Universität Wien
Vom 29. April 1946 bis zum 12. November 1948 mussten sich 25 führende japanische Militärs und Politiker für das Führen eines Angriffskrieges, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantworten. Weitere drei Beschuldigte starben während des Verfahrens, verübten Suizid oder waren prozessunfähig. Keiner der Angeklagten wurde freigesprochen – im Gegensatz zum Hauptkriegsverbrecherprozess in Nürnberg, der zu drei Freisprüchen führte. Das war bei weitem nicht der einzige Unterschied der beiden ersten und für 50 Jahre einzigen internationalen Strafrechtstribunale.
Wolfgang Form wird in seinem Vortrag eine kurze Einführung in die Geschichte des Zweiten Weltkrieges im asiatisch-pazifischen Raum geben. Es geht ihm dabei um das Skizzieren von, wie er es nennt, "Ahndungsräumen", die sich deutlich von denen in Europa unterschieden.
In der Folge werden Strukturen des Zustandekommens des IMTFE aufgefächert. Hier geht es nicht nur um die politischen Rahmenbedingungen, sondern vor allem um rechtsdogmatische Positionen, die für das teilweise Scheitern der Anklagestrategien – vor allem die der USA – verantwortlich zeichnen. Nach einem summarischen Überblick des Prozesses und des Urteils wird Wolfgang Form auf die im Vortragstitel angedeutete Bewertung des IMTFE aus dem Blickwinkel des internationalen Strafrechts eingehen: Weshalb wird das Tokioter Kriegsverbrecher Tribunal nicht oder nur am Rande als Referenz für die Geburtsstunde des internationalen Strafrechts bemüht? Weshalb erwuchsen aus dem Jahrhundertprozess keine "Tokioter Prinzipien"? Und nicht zuletzt: Wie ist es zu verstehen, dass es vom Urteil abweichende Sondervoten einzelner Richter gab.
Veranstaltung des Instituts für Rechts- und Verfassungsgeschichte der Universität Wien in Kooperation mit der Zentralen österreichischen Forschungsstelle Nachkriegsjustiz und dem DÖW
Eintritt frei!
Zeit:
Montag, 22. Oktober 2018, 18.30 Uhr
Ort:
Ausstellung Dokumentationsarchiv, Altes Rathaus, Wipplingerstraße 6-8, 1010 Wien (Eingang im Hof)