Nach der (nicht rechtskräftigen) Verurteilung des britischen "Revisionisten" David Irving zu einer dreijährigen unbedingten Haftstrafe sprechen die rechtsextremen Wiener Nachrichten Online (WNO) von einem "Skandalurteil". Dass bei der WNO-Meldung von letzter Woche, wonach der prominente Nazi-Anwalt Herbert Schaller die Verteidigung übernommen habe (Neuer Irving-Verteidiger? »), der Wunsch Vater des Gedanken war, muss man kleinlaut eingestehen: "In der Nationalzeitung wurde Dr. Schaller als Verteidiger Irvings genannt, dieser ist aber nicht in Erscheinung getreten. Zweifellos wäre seine Taktik konsequenter gewesen als die merkwürdigen Selbstbezichtigungen Irvings in der Hauptverhandlung. Möglicherweise hat Irving in Unkenntnis der österreichischen Verhältnisse Dr. Schaller abgelehnt."
Strenger gehen die Neonazis von stoertebeker mit Irving ins Gericht: Dieser habe sich mit seinem "Verhalten in der Untersuchungshaft und vor Gericht wohl nunmehr zwischen alle Stühle gesetzt [...]. Verachtet von seinen früheren Lesern und Anhängern, brachte ihm sein reumütiges Verhalten auch nicht die geringste Sympathie auf der Gegenseite. Übrig blieb ein Mensch, der ein höchst interessanter Historiker mit mutigen Thesen war, jedoch unfähig sie in der Stunde der Bewährung zu verteidigen, um auf diese Weise eine ähnliche Größe zu zeigen, wie man sie gegenwärtig in Mannheim bei einem Mann wie Ernst Zündel bewundern kann. Muss man seine Bücher nun wegwerfen? Keineswegs. Über die Erbärmlichkeit und Rückgratlosigkeit des Menschen Irving sollte man nicht vergessen, dass eben nicht jeder Mensch fähig ist, im Unglück Größe zu zeigen, und man es nicht von jedem verlangen kann, in brisanten Fällen zum Helden zu werden. Das ändert nichts an der Tatsache, dass Irvings Bekenntnisse vor Gericht nichts weiter als Lippenbekenntnisse sind, die dazu dienten, das Gericht zur Milde zu bewegen."