Ludwig Rumpelecker (21. 8. 1880, in Ulmerfeld - 2. 8. 1944, LG Wien), wohnhaft in Wien 10.
Rumpelecker hatte Auslandssender abgehört und die gesendeten Nachrichten öffentlich verbreitet. Er wurde wegen Wehrkraftzersetzung und Verbrechen gegen die §§ 1 und 2 VO über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen am 8. 6. 1944 vom OLG Wien zum Tode verurteilt (8 OJs 140/44, Vorsitzender Friedrich Russegger, Beisitzer Dr. Ludwig Koloseus und Dr. Sigfried von Bergmann, StA Dr. Karl Meyer).
Aus dem Urteil:
"Er behauptete, sein Geständnis vor der Polizei habe man ihm durch Schläge abgepresst. In der Folge gab er zu, gelegentlich der Reparatur fremder Radioapparate allerdings Feindsender abgehört zu haben; er habe dies jedoch tun müssen, 'weil er doch die Apparate zur Zufriedenheit der Kundschaft habe machen müssen', sonst hätte man ihm seine Arbeit nicht bezahlt. [...]
Bezeichnend für die Mentalität des Angeklagten ist die allerdings nicht unter Anklage gestellte jedoch auf Grund der Aussage des Zeugen Huala erwiesene Äusserung, die er zu diesem nach seiner Verhaftung in Joslowitz auf dem Transporte nach Znaim gemacht hat: 'Es wird nimmer lange so bleiben, in Wien und Hamburg grüsst man überhaupt nicht mehr mit Heil Hitler, sondern nur mehr hier in Joslowitz. In Wien hätte man mich nicht festgenommen, weil dort die Gestapobeamten derselben Meinung sind wie ich.'"