Zentrale Leitlinie der nationalsozialistischen Politik im Kulturbereich war die Ausgrenzung jüdischer KünstlerInnen, die in Deutschland seit 1933 durch eine Reihe von bürokratischen Maßnahmen vorgezeichnet war: Zwangsmitgliedschaft in den entsprechenden Fachkammern der Reichskulturkammer als unbedingte Berufsvoraussetzung, bei gleichzeitiger Ablehnung von "Nicht-Ariern"; totale politische Supervision des Sprech- und Musiktheaters, aber auch des Literatur- und Verlagsbetriebes sowie der Filmproduktion durch das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda unter der Leitung von Joseph Goebbels. Politisch "Unzuverlässige und Ungeeignete" wie Kommunisten, Sozialisten, anti-nationalsozialistisch eingestellte Konservative, religiöse Aktivisten und Homosexuelle wurden ebenfalls "als Parasiten der Kultur" ausgeschaltet.
Gleichzeitig sollte der Hochkulturbetrieb für die Herrschaftsstabilisierung instrumentalisiert werden, wobei letztlich keine neue "ur-deutsche" ("Blut- und Boden"-) Kulturbewegung geschaffen, sondern die bürgerliche Klassikerpflege (unter Ausschluss des Erbes toter und lebender jüdischer KünstlerInnen) forciert wurde. Es genügte den Regimegrößen, nach innen und im Ausland zu dokumentieren, dass das scheinbar revolutionäre NS-Regime in der Nachfolge bürgerlicher und monarchistischer Herrschaftsträger stand. Noch intensiver gestaltete sich das NS-Engagement in der Unterhaltungsindustrie, vor allem im Film, in dem die "Wien-Film" mit Produktionen voll von platter Operettenseligkeit weiter reüssierte. Unterhaltung war ein psychologisch geschickt inszenierter Versuch, von politischer Repression und der massiven rassistischen Verfolgung abzulenken.
KünstlerInnen ordneten sich - mit wenigen Ausnahmen des Widerstandes - vorerst rasch in das neue politische System ein, teilweise auch deswegen, weil die Arbeits- und Produktionsbedingungen vorerst aufgrund erhöhter staatlicher Ausgaben wesentlich besser waren als in den Zeiten hoher Arbeitslosigkeit. Politischer Vereinnahmung wurde meistens nur im privaten Bereich und vereinzelt Hilfeleistung für verfolgte KollegInnen entgegengestellt.