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Jüdische "Gottesmörder" mit Sonderstatus ("Die Passion Christi")

Neues von ganz rechts - April 2004

Spät, aber doch widmet sich Zur Zeit dem antijüdisch-sadistischen Blutepos "Die Passion Christi". Wie nicht anders zu erwarten, empören sich die Mannen um Andreas Mölzer über jene KritikerInnen, die "die tabulose Ins-Bild-Setzung des damaligen jüdischen Polit- und Religionsestablishments [...] als Tabubruch empfinden". (Zur Zeit 15-16/2004, S. 1) Demgegenüber freut man sich über die Wiederaufwärmung des Gottesmordvorwurfs gegen die Juden und Jüdinnen, wodurch sich der Film "jeglicher pflicht-semitophilen Schönung" entziehe.

Im Heft outet sich FPÖ-Volksanwalt Ewald Stadler, der wie Mel Gibbson die zentralen Neuerungen des Zweiten Vatikanums ablehnt, als begeisterter Zuseher. Er habe den Film, der auf ihn einen "unglaublichen Eindruck hinterlassen" habe, schon zweimal gesehen. Stadler findet nichts auszusetzen an der extrem grausamen Folterdarstellung, vielmehr sei "kein einziger Bluttropfen zuviel" gezeigt worden. (Ebenda, S. 26)

Neben dem Sekretär von Bischof Krenn, Michael Dinhobl, spricht sich auch noch Robert Prantner für den Film aus. Der offene Anhänger mittelalterlicher Ritualmordbeschuldigungen gegenüber Juden und Jüdinnen ist bei jenen, die es wagen, "der hebräischen Lesart des Kreuztodes Jesu, 'der ja gar nichts mit Juden zu tun habe', zu widersprechen". Prantner macht wie erwartet nicht mit beim "Banne gegen den katholischen schrifttreuen Filmhero Mel Gibson, der das Blut Jesu, das die zeitgenössischen Juden vor dem Richterstuhl des Pontius Pilatus über sich und ihre Kinder rieseln lassen wollten, zitierte". (Ebenda, S. 27)

Daneben artikuliert in dieser Ausgabe Helmut Müller sein Ressentiment gegenüber den jüdischen Opfern des nationalsozialistischen Rassenwahns. Da er die Singularität und das unsagbare Grauen der Shoah nicht sehen kann, will es ihm "nicht recht einleuchten, warum Menschen, denen einst eine zutiefst unmenschliche Behandlung von Amts wegen zuteil wurde, heute ein den Antisemitismus fördernder Sonderstatus zuerkannt werden solle". (Ebenda, S. 3)

 

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