Am 2. Juli wurde an einen Mailaccount der technischen Universität Graz ein E-Mail geschickt, das vom Inhalt her als "revisionistisch" einzustufen ist. Der Inhaber des Accounts hat uns dieses E-Mail weitergeleitet mit der Bitte um Überprüfung, ob dagegen vorgegangen werden kann.
In dem von einer Christlich-Sozialen-Arbeitsgemeinschaft Österreichs geschickten und mit Martin Humer gekennzeichneten E-Mail findet sich unter dem Titel "Mauthausen nach dem Umbau" folgende Nachricht: "Grüße an die 'Anti-Faschisten'! 66 Jahre nach Auschwitz und Mauthausen. Nach dem Umbau hat nun Mauthausen endlich seine eigene Gaskammer."
Solche Aussagen können auf eine einschlägige Tradition zurückblicken. So wurde in der Vergangenheit von österreichischen "Revisionisten" und Holocaustleugnern wie Gerd Honsik und Emil Lachout die Existenz der Gaskammer im KZ Mauthausen immer wieder in Abrede gestellt. Honsik veröffentlichte dazu unter den Schlagwörtern "Gaskammernlüge" und "Mauthausenbetrug" mehrere Artikel in seiner Zeitschrift Halt. Mit Hilfe eines sogenannten "Mauthausen-Gasbetrugs-Rätsel-Posters" versuchte er insbesondere bei Jugendlichen den Eindruck zu erwecken, dass es sich bei der Gaskammer von Mauthausen um eine Fälschung bzw. Attrappe handle. Lachouts Aktivitäten konzentrierten sich auf das Veröffentlichen von "Dokumenten" zum KZ Mauthausen, die u. a. in den neonazistischen Zeitschriften Halt und Sieg publiziert wurden.
Martin Humer ist schon letztes Jahr mit einschlägigen Äußerungen zum KZ Mauthausen aufgefallen. Laut Die Presse vom 9. 12. 2010 soll Humer dem vorsitzenden Richter im Honsik-Prozess in einem Brief geschrieben haben: "Honsik bestreitet, dass es in Dachau und in Mauthausen Gaskammern gegeben hätte. Honsik hat recht." Wegen mutmaßlichen Verstoßes gegen das Verbotsgesetz leiteten die Staatsanwaltschaft Wels und das oberösterreichische Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung gegen Humer ein Ermittlungsverfahren ein. Laut Kleine Zeitung vom 6. 4. 2011 wurden die Ermittlungen aber eingestellt, da die Staatsanwaltschaft Wels im Humers Äußerungen keine Wiederbetätigung sah.
In Bezug auf das oben erwähnte E-Mail wäre eine Anzeige nach dem Verbotsgesetz nur dann möglich, wenn mehrere Personen dieses E-Mail bekommen haben sollten.
Empfohlene Literatur:
Bertrand Perz / Florian Freund, Tötungen durch Giftgas im Konzertrationslager Mauthausen, in: Günter Morsch / Bertrand Perz [Hg.], Neue Studien zu nationalsozialistischen Massentötungen durch Giftgas. Historische Bedeutung, technische Entwicklung, revisionistische Leugnung, Metropol-Verlag, Berlin 2011, S. 244-259