Ein Welser Geschworenengericht verurteilte Anfang November sieben führende Aktivisten der oberösterreichischen Neonazi-Gruppe Objekt 21 wegen zahlreicher Verstöße gegen das Verbotsgesetz (die Urteile sind noch nicht rechtskräftig). Bereits im Mai 2009 wurden bei einer Polizeikontrolle eines Autos der später als Objekt 21-Anführer bekannten Männer verbotene Waffen und zahlreiche NS-Devotionalien gefunden. Dennoch wurde ein knappes Jahr später die von einem der Männer, nämlich Manuel Spindler, beantragte Zulassung des Vereins Objekt 21 behördlich genehmigt. Erst nachdem im Sommer 2010 auf die neonazistischen Umtriebe im Vereinslokal hingewiesen worden war und damit politischer Druck erzeugt werden konnte, wurden erste Hausdurchsuchungen durchgeführt und Ende 2010 Objekt 21 behördlich verboten. Zusätzlich waren einige der Neonazis im ausschließlich kriminellen Bereich aktiv geworden (Prostitution, Erpressung, Brandstiftung, Nötigung, Drogenhandel usw.), was Anfang 2013 aufgrund einer großen Polizeiaktion bekannt wurde. Diese kriminellen Handlungen wurden und werden in gesonderten Verfahren aufgearbeitet, erste (noch nicht rechtskräftige) Urteile wurden bereits gesprochen.
Im nunmehrigen Verbotsgesetzverfahren warf die Anklage den Neonazis neben dem Tragen von NS-Tätowierungen sowie der Ausschmückung des Vereinslokals mit NS-Symbolen und -Sprüchen die Bereitstellung und Verbreitung einschlägigen Liedguts vor. Außerdem sei eine CD eines neonazistischen Sängers zum Teil im Objekt 21-Vereinslokal aufgenommen worden. Nach einer engagierten Prozessführung der Welser Richterin sprachen die Geschworenen alle Angeklagten schuldig. Jürgen Windhofer wurde zu sechs, Manuel Spindler zu vier Jahren unbedingter Haft verurteilt. Die übrigen fünf Neonazis kamen mit teilbedingten und bedingten Haftstrafen zwischen 18 und 30 Monaten davon.