Mitte Juli ist ein 27-jähriger Aktivist der neonazistischen Nationalen Aktion Vorarlberg (NAV) (Neue neonazistische Homepage aus Vorarlberg) vom Landesgericht Feldkirch nach dem Verbotsgesetz (nicht rechtskräftig) zu einer bedingten Haftstrafe von sieben Monaten und zu einer Geldstrafe von 7.200,- Euro verurteilt worden. Dem angeklagten Bregenzer wurde unter anderem vorgeworfen, die Demokratie abschaffen und durch eine "Volksgemeinschaft" ersetzen zu wollen. Zudem wurden auf seinem Computer zahlreiche NS-Bilder und -Symbole gefunden. Im Prozess versuchte der bereits wegen Körperverletzung mehrmals vorbestrafte NAV-Aktivist Begriffe wie "Heldengedenken", "Ostmark" und Symbole wie die Zahl "88" als harmlos oder unpolitisch darzustellen. Demgegenüber wies der Staatsanwalt darauf hin, dass die NAV-Homepage in ihrer ganzen Aufmachung und nach ihren Inhalten eindeutig neonationalsozialistisch gewesen sei.