Die rechtsextreme Kameradschaft IV (K IV) hat ihren diesjährigen Aufmarsch zum Gedenken an die "gefallenen Kameraden der Waffen-SS" am Salzburger Kommunalfriedhof angesichts der wieder zu erwartenden Proteste in die frühen Morgenstunden des Allerheiligentages verlegt. Nur eine kleine Gruppe ehemaliger (Waffen-)SS-Männer legte vor dem Kriegerdenkmal einen Kranz mit dem SS-Leitspruch "Unsere Ehre heißt Treue" nieder.
Hingegen wurde eine Trauerkundgebung für die "ermordeten Salzburger Juden und Jüdinnen, Sinti und Roma, ZwangsarbeiterInnen, Euthanasieopfer und Personen des Widerstandes gegen die Nazis" per Bescheid verboten. In diesem heißt es, die Versammlung im Gedenken an die NS-Opfer würde im Gegensatz zum K IV-Aufmarsch den Strafgesetzen zuwiderlaufen. Es handle sich dabei nicht um einen "volksgebräuchlichen Aufzug (eine Trauerversammlung)", sondern um eine "politische Manifestation, die sich gegen das Auftreten ehemaliger Angehöriger der Waffen-SS" richte und geeignet sei, "das Pietätsgefühl und das religiöse Empfinden der vielen zu diesem Zeitpunkt auf dem Friedhof aufhältigen Friedhofsbesucher [...] zu beeinträchtigen". Schon in der Vergangenheit sind derartige Gedenkversammlungen am Salzburger Friedhof mit der Begründung, diese würden eine "Verhöhnung der Gefallenen der beiden Weltkriege darstellen", untersagt worden. Dennoch versammelten sich am Vormittag des 1. November rund 100 Personen im Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus am Friedhof.
Ob die Salzburger Behörden angesichts der neuerlichen Verwendung des SS-Leitspruches gegen die K IV-Männer ermitteln, ist bis dato nicht bekannt.