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Gudenus vor Gericht

Neues von ganz rechts - April 2006

John Gudenus, ehemaliger FPÖ-Nationalrat und -Bundesrat, Mitherausgeber von Zur Zeit, musste sich am 26. April vor einem Wiener Geschworenengericht wegen wiederholter mutmaßlicher Verstöße gegen das NS-Verbotsgesetz verantworten. Unter den Zuschauern befanden sich u. a. Johann Gudenus (Ring Freiheitlicher Jugend), Johann Josef Dengler (Zur Zeit), Walter Lüftl und Friedrich Romig.

Gegenstand des Verfahrens waren Äußerungen von Gudenus, wonach die Existenz der Gaskammern in nationalsozialistischen Lagern noch einer "physikalischen und wissenschaftlichen Prüfung" bedürfe und es im "Dritten Reich" überhaupt keine gegeben hätte. Zur Sprache kam im Prozess auch ein Besuch in ehemaligen KZ Mauthausen: Gudenus meinte dort, die auf einem Foto abgebildeten Häftlinge würden "eigentlich eh ganz gut aussehen".

Gudenus versuchte sich zu rechtfertigen, indem er behauptete, fast jeder wisse, dass das "Dritte Reich" von 1933 bis zum "Anschluss" Österreichs bestand, dann aber "Großdeutsches Reich" hieß. Und er wollte nur Zweifel an der Existenz von Gaskammern vor 1938 äußern. Demgegenüber folgte das Gericht der Meinung der Staatsanwaltschaft, wonach die Bezeichnung "Drittes Reich" bis heute allgemein synonym für das Naziregime bis 1945 verwendet werde. Auch habe Gudenus erst reichlich spät (auch nicht gegenüber der Untersuchungsrichterin, vor der er die Aussage verweigerte) darauf hingewiesen, dass er mit der Bezeichnung "Drittes Reich" das NS-Regime bis 1938 gemeint hätte. Laut Staatsanwalt Schober wäre ein Freispruch "ideologischer Nährboden für Neonazis". Diese könnten dann künftig mit der Behauptung, im "Dritten Reich" habe es keine Gaskammern gegeben, straffrei NS-Propaganda betreiben.

Die acht Geschworenen folgten der Anklage und sprachen Gudenus einstimmig (keine Gaskammern im "Dritten Reich) und mit einer Gegenstimme (für die Forderung nach "naturwissenschaftlicher" Überprüfung) schuldig. Das Strafausmaß wurde mit einem Jahr bedingt auf drei Jahre festgelegt. Strafmildernd habe sich die Unbescholtenheit des Angeklagten ausgewirkt. Anwalt Farid Rifaat meldete umgehend Nichtigkeit und Berufung an, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

 

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