Im Frühjahr 2012 kommt es im Schwurgerichtssaal des Linzer Landesgerichtes zu einem weiteren großen NS-Verbotsgesetzprozess: Die Anklage gegen zwei (ehemalige) Anführer der Nationalen Volkspartei (NVP), Robert Faller und Stephan Ruprechtsberger, ist rechtskräftig. Sie wirft den beiden vor, politische Inhalte propagiert zu haben, die identisch mit dem NSDAP-Programm seien (siehe (Ehemalige) NVP-Funktionäre in Konflikt mit dem Verbotsgesetz »).
Der Fall kam 2009 ins Rollen, als die beiden Angeklagten bei der oberösterreichischen Landtagswahl bzw. Gemeinderatswahl in Enns kandidieren wollten. Die Landeswahlbehörde verweigerte jedoch angesichts der offensichtlichen Nähe der NVP-Propaganda zur NS-Ideologie die Kandidatur und erstattete Anzeige nach dem Verbotsgesetz. Nach langen Ermittlungen, mehreren Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmungen und Verhören liegt nun die Anklageschrift vor.