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Ignaz Liedlbauer (1912 - 1943) und andere

Todesurteile des Oberlandesgerichts Wien

Ignaz Liedlbauer (17. 12. 1912, Dietach bei Steyr - 1. 7. 1943, LG Wien), wohnhaft in Rainfeld,

Josef Dolezal (18. 12. 1905, Gölsen bei Hainfeld), wohnhaft in Traisen,

Karl Gschaider (28. 9. 1885, Hohenberg - 6. 4. 1945, Paudorf), wohnhaft in Hainfeld,

Johann Neumaier (16. 5. 1909, St. Pölten), wohnhaft in St. Pölten, und

Johann Walcher (13. 11 .1898, Waidhofen an der Ybbs - 6. 4. 1945, Stein an der Donau), wohnhaft in Furthof,

wurden beschuldigt, Mitglieder der illegalen KPÖ gewesen, Beiträge bezahlt und Flugschriften erhalten zu haben.

 

Die oben genannten Mitglieder der Gruppe, die insgesamt acht Personen umfasste, wurden vom OLG Wien, das in Krems tagte, am 5. 11. 1942 wegen Vorbereitung zum Hochverrat zum Tode verurteilt (7 OJs 224/41, Vorsitzender Friedrich Russegger, Beisitzer Dr. Otto Riedel-Taschner und Dr. Robert Seibert, StA Dr. Wilhelm Gräf). Josef Dolezal wurde zu 15 Jahren Zuchthaus, Johann Neumaier zu zwölf Jahren Zuchthaus begnadigt; beide überlebten den Krieg. Johann Walcher wurde zu zwölf Jahren Zuchthaus begnadigt, er wurde von der SS im Zuge des Massakers am 6. April 1945 im Zuchthaus Stein erschossen. Auch Karl Gschaider wurde begnadigt. Er wurde von der SS am 6. April 1945 in Paudorf erschossen. Ignaz Liedlbauer war der Einzige der Angeklagten, der tatsächlich hingerichtet wurde.

 

Aus dem Urteil:

 

"Was die Angeklagten Liedlbauer, Dolezal, Neumaier, Gschaider und Walcher anbelangt, so wiegt ihre Tat besonders schwer. Sie alle haben sich lange Zeit und mit grossem Eifer für die Belange der KP eingesetzt. Sie haben innerhalb der kommunistischen Organisation gehobene Stellungen bekleidet. Sie haben ihre hochverräterische zersetzende Tätigkeit zu einer Zeit gesetzt, in welcher das Deutsche Volk zu seinem entscheidenden Schicksalskampfe angetreten ist und seine besten Kräfte zum letzten Einsatz bereit sind. In dieser schicksalshaften Zeit haben sich diese Angeklagten reiflich überlegt und besonders nachdrücklich gegen die Gemeinschaft gestellt. Sie haben daher verwirkt, dieser Gemeinschaft weiter anzugehören und es entspricht nur die härteste Strafe, die Todesstrafe zum Schutz und Sühnebedürfnis[,] um das Verschulden in angemessener Weise abzugelten. Bezüglich des Angeklagten Liedlbauer sei dazu noch bemerkt, dass er sich als SA Mann in die hochverräterische Tätigkeit eingelassen hat und dass er noch in der Haft in einem Schmuggelbriefe seiner unversöhnlichen gegnerischen Einstellung deutlichen Ausdruck verliehen hat."

 

 

>> Leopold Strasser

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