Mitte Dezember 1998 nahmen sich die freiheitlichen Nationalratsabgeordneten Maximilian Hofmann und Herbert Haupt in einer parlamentarischen Anfrage an den Bundesminister für Justiz des rechtsextremen Publizisten Konrad Windisch an. Windisch, Kopf der Arbeitsgemeinschaft für demokratische Politik (AFP), wurde 1996 nach NS-Verbotsgesetz zu einer einjährigen bedingten Haftstrafe verurteilt. Eine Nichtigkeitsbeschwerde Windischs beim OGH wurde im Herbst 1998 abgewiesen. Nun versuchten die freiheitlichen Mandatare mittels selektiver Zitierung aus der Anklageschrift den Eindruck zu erwecken, Windisch sei nur oder vor allem aufgrund des Abdruckes von Renner-Zitaten verurteilt worden.
Wenig brachten übrigens die zahllosen Anfragen von Hofmann und Kollegen bezüglich des behördlichen Vorgehens gegen den Verein Dichterstein Offenhausen: Die Oberösterreichische Sicherheitsdirektion gab am 11. 1. 1999 bekannt, daß der rechtsextreme Verein gemäß NS-Verbotsgesetz formell aufgelöst worden sei. Nach einer Berufung hat nun das Innenministerium als zweite Instanz zu entscheiden.