Andreas Mölzers Wochenblatt Zur Zeit bricht in der Ausgabe 18/2006 eine Lanze für ihren nach dem NS-Verbotsgesetz (nicht rechtskräftig) verurteilten Mitherausgeber John Gudenus (siehe: Gudenus vor Gericht »). Dieser hätte doch nur von seinem "Recht auf freie Meinungsäußerung" (S. 22) Gebrauch gemacht, als er öffentlich die Existenz von Gaskammern im "Dritten Reich" bestritt. Friedrich Romig kann in seinem Prozessbericht jedoch nicht umhin, dem vormaligen FPÖ-Parlamentarier zu attestieren, er habe sich "auf denkbar ungeschickte Weise" (ebenda) verteidigt. Worin diese Ungeschicktheit genau bestand, führt Romig jedoch nicht weiter aus. Deutlich hingegen sein Gesamturteil: "Der Fall Gudenus war ein Schulbeispiel für politische Prozesse in unserer angeblich so freiheitlichen Demokratie." (Ebenda)
Auch FPÖ-Volksanwalt Ewald Stadler hat am 8. Mai bei einer Parteiveranstaltung in Wien Gudenus nicht nur ausdrücklich begrüßt, sondern ebenso von "einem politischen Urteil" gegen ihn gesprochen. Als bezeichnend für den Charakter der FPÖ kann der darauf folgende frenetische Applaus gewertet werden.