Die mit Haiders Parteiobmannschaft 1986 einsetzende Integration von (ehemaligen) Neonazis und Rechtsextremisten in die FPÖ findet mit deren Regierungsbeteiligung eine Fortsetzung auf staatlicher Ebene. So beschäftigt Infrastrukturminister Michael Schmid als Sekretär Gerhard Sailer. Der für den Schienenverkehr zuständige Oberrat unterstützte 1977 die neonazistische Aktion Neue Rechte (ANR) und zählte Anfang der achtziger Jahre zu deren Mitgliedern.
Die Führungskader dieser militanten Gruppierung - darunter Gottfried Küssel - mussten sich 1983/84 wegen NS-Wiederbetätigung vor Gericht verantworten. Schon 1979 schloss die Wahlkommisson der Österreichischen Hochschülerschaft die ANR aufgrund ihres politischen Charakters von der Beteiligung an den Hochschülerschaftswahlen aus. Einem drohenden Verbot kam die ANR damals durch die formale Selbstauflösung und den Gang in den "informellen Untergrund" zuvor. Dennoch durften die Neonazis bei den ÖH-Wahlen 1981 kandidieren. Eine von Studentenorganisationen dagegen eingebrachte Beschwerde hatte zur Folge, daß der Verfassungsgerichtshof am 10. 12. 1984 einen bemerkenswerten Beschluss fasste, in dem es heißt, dass die Bestimmungen des Verbotsgesetzes und des Artikels 9, Ziffer 1 Staatsvertrag als "umfassende Verbote zu verstehen sind". Beide im Rang eines Verfassungsgesetzes stehende Normen seien "auch für die Beteiligung an Wahlen relevant" und verlangen, dass eine Beteiligung gemäß dieser Gesetze nicht zulässiger Organisationen "an öffentlichen Wahlen als Wahlpartei ebenso untersagt werden muss, wie die Kandidatur einzelner Personen, die nazistisches Gedankengut zu verbreiten beabsichtigen".
In einem weiteren Erkenntnis stellte am 25. 11. 1985 der Verfassungsgerichtshof fest, dass das Verbotsgesetz, und zwar insbesondere der § 3 desselben, "ein unmittelbar wirksames, von jedem Staatsorgan im Rahmen seines Wirkungsbereiches zu beachtendes Verbot" enthält. Die Verfassungsrichter verpflichteten damit jede Behörde und jedes Staatsorgan, bei Amtshandlungen von sich aus, von Amts wegen also, zu prüfen, ob das Verbotsgesetz nicht anzuwenden sei. Weiters heißt es in diesem Erkenntnis, dass "alle auf nationalsozialistische Wiederbetätigung gerichteten Verträge nichtig sind im Sinne des § 879 AGBG" und dass "keine staatliche Unterstützungs- oder Förderungsmaßnahme für Zwecke nationalsozialistischer Wiederbetätigung gewährt und keine Bewilligung für ein solches Unternehmen erteilt werden darf". Nach Ansicht dieses Erkenntnis "steht dieses Verbot (nationalsozialistischer Wiederbetätigung) neben und über allen Einzelvorschriften". Damit wäre nun z. B. jede Wahlbehörde verpflichtet zu prüfen, ob nicht etwa eine wahlwerbende Gruppe oder Person unter das Verbotsgesetz fällt. Ist dies der Fall, so hat die Kandidatur entsprechend dem vorliegenden Kenntnis zu unterbleiben.
Gerhard Sailer zog es nach dem Ende der ANR zur FPÖ, wo er zum Sekretär des Ringes Freiheitlicher Wirtschaftstreibender aufstieg. 1986 unterstützte er die Präsidentschaftskandidatur des Rechtsextremisten Otto Scrinzi. Publizistisch betätigte sich Sailer zunächst bei Andreas Mölzers Wochenblättern Junge Freiheit und Zur Zeit. 1997 besprach er dort euphorisch das von Robert Dürr vertriebene verschwörungstheoretische Machwerk "Das Antifa-Handbuch", den österreichischen Beitrag zur neonazistischen Anti- Antifa-Kampagne. Dieses "aufrüttelnde Buch" und insbesondere "dessen lexikalischer Teil" wird von Sailer "zur Pflichtlektüre jedes kritischen Demokraten" erklärt. Der nunmehrige Ministersekretär weiter: "Im 112 Seiten umfassenden, augenscheinlich minutiös recherchierten Personen- und Organisationsregister des Antifaschismus findet sich eine selten anzutreffende Datenfülle, deren Studium zum Schluss führt, dass der NS-Gesinnungsterror vor 1945 nahtlos von jenem des staatstragenden Antifaschismus danach abgelöst wurde." Das "Antifa- Handbuch", welches übrigens Gegenstand des NS-Verbotsgesetzverfahrens gegen Dürr ist, entlarve die "personelle Zusammensetzung der heimischen Eliten". Die antisemitische Stoßlinie, die das "Antifa-Handbuch" wie ein brauner Faden durchzieht, gibt Sailer auch in seiner Besprechung wieder. So darf weder der Hinweis fehlen, dass DÖW-Mitglieder in Israel geboren seien, noch dass "personelle Verquickungen des DÖW mit der Israelitischen Kultusgemeinde (IKG)" bestünden. Überhaupt spielten "vor allem Kultusgemeindemitglieder bzw. herkunftsmäßig Nahestehende wichtige Rollen" in der "Antifa-Szene". Aber Sailer hat auch "Kritisches" anzumerken: "So heißt die Frau des 'Immobilienhändlers' Martin Engelberg nicht Elisabeth 'Spira', sondern Danielle Spera (ORF, getraut in Israel)." (Junge Freiheit 35/1997, S. 7)
Seit 1998 schreibt Sailer auch in den fakten, einer rechtsextremen Monatszeitung, herausgegeben von Horst Jakob Rosenkranz, dem vormaligen Spitzenkandidaten der neonazistischen Liste NEIN zur Ausländerflut. So bestätigte er der Tageszeitung Die Presse, dass ein in der rechtsextremen Zeitschrift fakten 2/2000 mit "Oberrat Mag. Gerhard Sailer" gekennzeichneter Artikel von ihm stamme. "Das ist zwangsläufig von mir. Es gibt keinen anderen Oberrat meines Namens." (Die Presse, 3. 5. 2000) Auf die Frage, wie er zu der Einschätzung dieser Publikation im "Handbuch des österreichischen Rechtsextremismus" stehe, meinte Sailer: "Es geht um das Gesagte, und nicht darum, wo es zitiert wird und erscheint." Weiters erklärte er, dass er in den fakten bereits "öfters publiziert" habe.