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Name russisch: Тодт Иван Иванович (Иоган)
Geboren: 1890, Langau (Bezirk Horn, NÖ)
Beruf: Forstarbeiter, Zimmermann
Ankunft in Russland/Sowjetunion: 1915
Wohnorte in der Sowjetunion: Irkutsk, Lopasnja (Moskovskaja obl.)
Verhaftet: 10.11.1941, Lopasnja
Anklage: antisowjetische Agitation
Urteil: 19.11.1941, Militärtribunal der Westfront, Tod durch Erschießen; 04.06.1942, Militärstaatsanwaltschaft, Einstellung des Verfahrens
Gestorben: 07.06.1942, Moskau
Emigrationsmotiv: Kriegsgefangener des Ersten Weltkriegs
Schicksal: in der Haft umgekommen
Johann Todt wurde 1890 (wahrscheinlich) nahe der tschechischen Grenze in Langau im Bezirk Horn geboren. Von 1905 bis 1911 war er als Forstarbeiter in seiner Heimatgemeinde beschäftigt. Er diente dann bis 1914 in Wien in der k.u.k. Armee. Im Ersten Weltkrieg geriet Todt 1915 an der russischen Front in Kriegsgefangenschaft. Er wurde in Sibirien interniert und musste drei Jahre im Straßenbau arbeiten. Todt trat dann als Freiwilliger in die Rote Armee ein, aus der er nach elf Monaten demobilisiert wurde. 1919 fuhr er nach Moskau, er fand Arbeit in einer Kommune im Bezirk Lopasnja (seit 1954 Čechov, Gebiet Moskau) und beschloss, in Russland zu bleiben. Von 1922 bis 1927 arbeitete Todt in der gleichen Gegend als Zimmermann, dann als Lagerarbeiter, ab 1938 bis zu seiner Verhaftung in einer Maschinen-Traktoren-Station als Maschinist, Wächter und Lagerarbeiter. 1930 war er wegen eines nicht näher bekannten Delikts ein Jahr in Haft. Mit seinem Bruder Konrad in Österreich war er bis 1934 in Kontakt.
Johann Todt war ab 1937 sowjetischer Staatsbürger. Er war verheiratet und hatte zwei Kinder. Nika war zur Zeit der Verhaftung des Vaters 18 Jahre alt, Viktor 11 Jahre. Verhaftet wurde Johann Todt u. a. wegen defätistischer Äußerungen und Kritik an der schlechten Versorgung, auch soll er sich der Evakuierung seines Betriebes widersetzt haben. Todt bestritt alle Vorwürfe. Er wurde in die Butyrka nach Moskau verlegt, wo er am 7. Juni 1942 in der Krankenstation verstarb.
Bereits am 19. November 1941 war er vom NKVD zum Tod durch Erschießen verurteilt worden, der Militärstaatsanwalt hatte jedoch die Beweislage nicht ausreichend gefunden und den Fall an die Erstinstanz zurückverwiesen. Diese fand keine weiteren Beweise und beschloss am 4. Juni 1942, das Verfahren gegen Todt zu beenden. Ob Todt noch vor seinem Tod vom Freispruch erfahren hat, ist nicht bekannt.
Quelle: ÖStA, GARF