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Johann Senninger (1895 - 1942)

Todesurteile des Oberlandesgerichts Wien

Johann Senninger (10. 8. 1895, Au bei Neulengbach - 29. 4. 1942, LG Wien), wohnhaft in Anzbach.

 

Senninger wurde beschuldigt, eine kommunistische Betriebszelle unter den Reichsbahnbediensteten in Neulengbach aufgezogen, Flugschriften weitergegeben und monatliche Beiträge kassiert zu haben. Er wurde vom OLG Wien, das in Krems tagte, am 4. 12. 1942 wegen Vorbereitung zum Hochverrat zum Tode verurteilt. Gegen die restlichen neun Angeklagten dieses Verfahrens wurden Zuchthausstrafen ausgesprochen (7 OJs 240/42, Vorsitzender Friedrich Russegger, Beisitzer Dr. Otto Riedel-Taschner und August Dellisch, StA Dr. Konrad Zachar).

 

Aus dem Urteil:

 

"Erschwerend war bei der nach § 83 RStGB vorzunehmenden Strafbemessung bei allen Angeklagten der Umstand, dass sie ihre Tätigkeit im Kriege entfalteten und dadurch gefahrvoll an der inneren Front rührten, deren Standhalten im schweren Kampf der äußeren Front zur Erringung des Sieges unerlässlich ist, und darüber hinaus bei [...] Senninger [...] die Tatsache, dass sie sich sogar nach Ausbruch des Krieges mit der Sowjetunion von ihrer Betätigung nicht abhalten liessen, also in einer Zeit, da das Deutsche Volk für den Bestand des Reiches und zum Schutz vor dem Bolschewismus im schwersten opfervollen Kampfe stand, der Heimat und der Front in den Rücken gefallen [sind], sich für jene Partei betätigt haben, deren Repräsentant die Sowjetunion ist. [...]

Dieser Angeklagte [Senninger], der nicht nur fanatisch die Vernichtungsziele des Kommunismus bis in die Zeit verfolgte, da das Deutsche Volk in schwerstem blutigem Kampf gegen den Staat steht, der der Inbegriff des alles zerstörenden und auf Ausrottung des Deutschen Reiches und Volkes abzielenden Bolschewismus ist, sondern der auch mit seinen Bestrebungen skrupellos Eingang zu finden versuchte in die deutsche Jugend, für deren gesicherte Zukunft in erster Linie dieser uns aufgezwungene Krieg geführt wird, der weiters auch in keiner Richtung Reue oder Einsicht zeigte, sondern sich hinterhältig und verlogen verantwortete, hat das Recht verwirkt, innerhalb der Volksgemeinschaft weiterzuleben, gegen die er sich selbst gestellt hat."

 

 

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Johann Senninger und andere
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