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Urteile in Tirol

Neues von ganz rechts - September 2011

Anfang September 2011 wurde ein 21-jähriger Tiroler von einem Innsbrucker Geschworenengericht nach dem Verbotsgesetz zu einer bedingten Haftstrafe von acht Monaten verurteilt. Anklage und Urteil korrigieren den verbreiteten Irrglauben, wonach nur das Zeigen verbotener NS-Symbole wie z. B. des Hakenkreuzes als Betätigung im nazistischen Sinn unter Strafe stehe. Im vorliegenden Fall wurde unter anderem das öffentliche zur Schau stellen der hakenkreuzähnlichen Triskele, der Worte „Terrormaschine“ und „Combat 18“ (dt.: „Kampfgruppe Adolf Hitler“) und einer weißen Faust mit der Zahlenkombination 88 (Code für „Heil Hitler“) rechtlich geahndet. Der Angeklagte gab im Prozess an, die Kleidungsstücke über einschlägige Vertriebe im Internet erworben zu haben. Kurz davor kam es ebenfalls vor einem Innsbrucker Geschworenengericht zu drei weiteren Urteilen, diesmal wegen eines antimuslimisch motivierten Brandanschlages. Die Angeklagten hatten Anfang 2011 versucht, die Moschee in Kufstein mit einem Molotowcocktail in Brand zu setzen. Obwohl für den Staatsanwalt zudem eindeutige Verstöße gegen das Verbotsgesetz vorlagen (Anbringung von SS-Runen, Hakenkreuzen, „88“ usw.), wurden die drei Angeklagten in diesem Punkt freigesprochen. Der 22-jährige Erstangeklagte wurde wegen versuchter Brandstiftung zu zweieinhalb Jahren Haft, der 15-jährige Zweitangeklagte zu 18 Monaten Haft, davon sechs Monate unbedingt, und der 18-jährige Angeklagte zu zwei Jahren Haft, davon acht Monate unbedingt, verurteilt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

 

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