"Der Herr Bundesminister für Justiz hat sich dafür entschieden, im vorliegenden Fall keinen Gnadenantrag zu stellen, weil es sich um einen Führer handelt und nach einer Mitteilung des Landeshauptmannes in Steiermark dort abschreckende Wirkung noch nicht erreicht ist."
Ablehnung der Begnadigung von Josef Stanek, 17. 2. 1934
(Zit. nach: Werner Anzengruber / Martin F. Polaschek, Widerstand für eine Demokratie, 12. Februar 1934, Graz 2004, S. 220 f.)
Josef Stanek aus Graz, Angestellter der Arbeiterkammer und Gewerkschaftsfunktionär, wurde am 17. Februar 1934 hingerichtet.
Schauplatz der Februarkämpfe 1934 in der Steiermark waren die obersteirischen Industriegebiete, insbesondere Bruck a. d. Mur/Kapfenberg, sowie der Raum Graz (Vororte Eggenberg und Gösting).
Um den steirischen Arbeiterführer Koloman Wallisch, dem zusammen mit seiner Frau die Flucht aus Bruck a. d. Mur in die Berge gelungen war, hinrichten zu können, blieb das Standrecht in der Steiermark auch nach Beendigung der Kämpfe noch aufrecht. Wallisch wurde - nachdem sein Aufenthaltsort verraten und er verhaftet worden war - am 19. Februar 1934 gehängt.
12. Februar 1934: Schutzbündler am Hauptplatz in Bruck a. d. Mur, Kornmesserhaus (DÖW Foto 2863)