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Ernst Hallinger (1907 - 1944)

Fahnenflucht

 

Opfer der NS-Militärjustiz

 

 

Der am 26. April 1907 geborene Tischlergehilfe war in seinem Wohnort Hallein Mitarbeiter und Funktionär der in der Illegalität wirkenden Kommunistischen Partei Österreichs. Als er, Obergefreiter bei der Flak-Ersatz-Abteilung 45, Anfang des Jahres 1944 zu seiner Familie nach Hallein auf Urlaub kam, erklärte er seinem Vater Peter Hallinger noch während seines Urlaubs, dass er nicht mehr zu seiner Einheit zurückkehren werde. Sein Vater organisierte ein Versteck in einer Bauhütte in Haslach bei Glasenbach und die Familie kümmerte sich um die nötigen Lebensmittel. Das Versteck wurde jedoch im April 1944 von einem Bewohner aus Glasenbach entdeckt, der ihn sofort bei der SS als Deserteur angab. Bei der Verhaftung verwundete ihn die SS. Anschließend kam Ernst Hallinger in die Haftanstalt Salzburg, wo er vom 4. April 1944 bis zum 23. Oktober 1944 inhaftiert war.

 

Am 26. Juni 1944 verurteilte ihn das Gericht der Division Nr. 418 wegen Fahnenflucht zum Tode. Am 23. Oktober 1944 überstellte man Ernst Hallinger in das Wehrmachtsuntersuchungsgefängnis im 10. Wiener Bezirk, Hardtmuthgasse 42. Kurze Zeit später, am 25. Oktober 1944, erschoss ihn ein Exekutionskommando um 6.13 Uhr auf dem Militärschießplatz Kagran.

 

Seinen Vater verurteilten die Nationalsozialisten wegen Unterstützung seines Sohnes zu sieben Monaten Gefängnis. Die Frau von Ernst Hallinger, Luise, wurde wegen Begünstigung zur Flucht ihres Mannes zu neun Monaten Zuchthaus verurteilt und war bis zur Befreiung durch die Alliierten in Haft. Sein Bruder Albert war vom November 1939 bis Mai 1945 in KZ-Haft.

 

 

Aus: Herbert Exenberger / Heinz Riedel, Militärschießplatz Kagran (Schriftenreihe des Dokumentationsarchivs des österreichischen Widerstandes zur Geschichte der NS-Gewaltverbrechen - 6), S. 27 f.

 

 

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