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Rassistische Normen betreffen alle

Von der Rassenhygiene zum Massenmord


In Form des "Ariernachweises" und "Ahnenpasses" griff die NS-Rassenhygiene in das Leben aller Menschen ein, da jeder den Nachweis "deutschen oder artverwandten Blutes" zu erbringen hatte, ansonsten er als "Nichtarier" aus der "Volksgemeinschaft" ausgegrenzt, verfolgt und unter Umständen ermordet wurde.

Nach dem "Anschluss" Österreichs mussten sich auch die "Ostmärker" solche Dokumente besorgen. Vor allem Lehrer, Universitätsprofessoren, Offiziere und andere Beamte verloren sofort ihre Posten, wenn sie den "Ariernachweis" nicht erbringen konnten. Die staatliche Rassenhygiene mischte sich auch in das Intimleben der Menschen ein, indem versucht wurde, die Menschen bei der Auswahl der Ehepartner zur Beachtung rassenhygienischer Überlegungen zu veranlassen. SS-Angehörige benötigten bei der Heirat eine vom Nachweis der einwandfreien "rassischen" Herkunft der Braut abhängige Genehmigung der SS-Führung.


 


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