Die wichtigsten Institutionen auf dem Gebiet der "Erb- und Rassenpflege" waren die staatliche und kommunale Gesundheitsverwaltung, Gesundheitsämter und Amtsärzte. Sie waren für die Durchführung der Zwangssterilisierungsaktion sowie der "erbbiologischen Bestandsaufnahme" zuständig und zum Teil in die Euthanasie-Aktion mit einbezogen. Die "erbbiologische Bestandsaufnahme" erfolgte in Form des Aufbaus einer "Sippenregistratur", in der alle "vom erbpflegerischen Standpunkt negativen Sippen" karteimäßig erfasst wurden. In Wien waren bis Juli 1939 bereits 320.000 Personen (15 Prozent der Bevölkerung) registriert. Diese Registrierung schuf die Grundlage für weitreichende Pläne zur "Ausmerzung minderwertigen Erbguts".
Die Zwangssterilisierung der "Erbkranken" erreichte in Österreich (mit etwa 10.000 Opfern) nicht jenes Ausmaß wie im "Altreich" (an die 400.000), da zum Zeitpunkt der Einführung 1940 bereits die weitreichendere Maßnahme der Euthanasie praktiziert wurde. Als "Erbkrankheiten" galten: angeborener Schwachsinn, Schizophrenie, zirkuläres (manisch-depressives) Irresein, erbliche Fallsucht, erblicher Veitstanz, erbliche Blindheit und Taubheit, schwere erbliche körperliche Missbildung sowie schwerer Alkoholismus. Die Unfruchtbarmachung wurde von einem Erbgesundheitsgericht in einem pseudolegalen Verfahren beschlossen und in einer öffentlichen Krankenanstalt durchgeführt, wobei im Weigerungsfall Zwang angewendet wurde.