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"Der Blutharsch" abgeblitzt

Neues von ganz rechts - August 2007

Das Landgericht Frankenthal hat Mitte August geurteilt, dass die Wochenzeitung Jungle World die österreichische Musikgruppe Der Blutharsch in einem Artikel als "Neonazi-Band" bezeichnen durfte. Es handle sich bei dieser Äußerung um ein von der Meinungsfreiheit der Presse geschütztes Werturteil und keine Schmähkritik. Das Urteil ist jetzt rechtskräftig geworden.

Mit dem Urteil hat das Gericht einen Antrag von Albin Julius Martinek, dem Sänger der Band Der Blutharsch, auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Wochenzeitung Jungle World und deren Redakteur Ivo Bozic zurückgewiesen. Das Gericht führt zur Begründung aus, dass sich die Zeitung in dem beanstandeten Artikel in sachlicher Weise mit der Band Der Blutharsch und deren Auftreten in der Öffentlichkeit auseinandergesetzt habe. Zudem dränge sich aufgrund des gesamten Auftretens und Verhaltens der Band Der Blutharsch die Bewertung auf, dass es sich um eine Band aus dem Neonazi-Milieu handle. Dies ergebe sich aus den Live-Auftritten der Band in "durchgängig faschistisch und nationalsozialistisch kodierten Uniformen" und der Verwendung von Zeichen aus der NS-Zeit auf der Homepage, Merchandising-Artikeln und Plattencovern. Wer sich so präsentiere, müsse sich eine kritische Würdigung seines öffentlichen Wirkens gefallen lassen. Die Wochenzeitung Jungle World habe sich daher keine presserechtlichen Verfehlungen zuschulden kommen lassen. (Zum inkriminierten Artikel: http://www.jungle-world.com/seiten/2007/13/9642.php)

 

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