Am 15. Jänner fand vor Obersten Gerichtshof (OGH) die Berufungsverhandlung gegen Gottfried Küssel, Felix Budin und Christian W. Anderle statt. Alle drei waren im Jänner 2013 in Zusammenhang mit der neonazistischen Homepage alpen-donau.info nach dem Verbotsgesetz zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. (Urteile im Wiener Neonaziprozess »). Der OGH bestätigte die Rechtmäßigkeit des Prozesses und die Urteile, reduzierte aber die über Küssel verhängte Haftstrafe von neun Jahren auf sieben Jahre und neun Monate. Auch Budins und Anderles Strafen wurde geringfügig gesenkt. Der OGH begründete seinen Entscheid mit dem Hinweis, dass das Internet wegen seiner "Reichweite" zu jener "besonderen Gefährlichkeit" beigetragen hat, die Küssel und den anderen Mitangeklagten zuzuerkennen sei. Küssel sei in der Lage gewesen, via Internet "Nachwuchs für seine Gesinnungsgemeinschaft" zu rekrutieren (Die Presse, 16. 1. 2014).
Nach dem Ende der Berufungsverhandlung musste die Polizei gegen anwesende Sympathisanten - unter ihnen der Grazer Ex-Jungfreiheitliche Richard Pfingstl - einschreiten, die einem ORF-Mitarbeiter den Weg versperren wollten (Wiener Zeitung, 16. 1. 2013).