Mitte November mussten sich in Eisenstadt insgesamt 14 Personen aus dem Burgenland, Niederösterreich und Wien wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das Verbotsgesetz vor Gericht verantworten. Ein Teil der Angeklagten im Alter von 18-38 Jahren soll laut Kurier (15. 11. 2010) sowohl in Eisenstadt als auch bei einem Konzert in Nickeldorf provokant die rechte Hand zum "Deutschen Gruß" erhoben haben. Andere Mitglieder dieser Gruppe sollen Naziparolen wie "Heil Hitler" und "Sieg Heil" von sich gegeben bzw. in der Öffentlichkeit eintätowierte NS-Symbole (u. a. ein Hakenkreuz und den NS-Reichsadler) zur Schau gestellt haben. Einer Person wird das Beschmieren von Geschäftslokalen mit Hakenkreuzen vorgeworfen, bei drei Hausdurchsuchungen konnte Nazi-Propagandamaterial sichergestellt werden. Interessant sind die Argumente, mit denen einige Verteidiger versuchten, die Anklage zu entkräften: Bezug nehmend auf einschlägige Tätowierungen meinte ein Verteidiger laut ORF (16. 11. 2010), bei der "Schwarzen Sonne" handle es sich nicht um ein originär nazistisches, sondern um ein "keltisches Symbol" und: "Nicht jeder, der einen Anker tätowiert hat, ist auch ein Matrose." Weiters wurde seitens eines Verteidigers versucht, die Zahl 88 (sie wird in Neonazi-Kreisen als Code für "Heil Hitler" verwendet), als eine "Fan-Codierung" von Rapid Wien darzustellen.
Im Falle von fünf (jüngeren) Angeklagten wurde vom Gericht entschieden, das Verfahren im Wege der Diversion zu erledigen. Sie müssen gemeinnützige Arbeit zwischen 70 und 100 Stunden erbringen. Von den restlichen Angeklagten wurden am 16. 11. 2010 drei freigesprochen und neun zu bedingten Haftstrafen von fünf bis acht Monaten verurteilt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.