Im November kam es zu mehreren Urteilssprüchen gegen Neonazis. In Innsbruck wurde der 22-jährige Neonazi Marvin W. nach dem Verbotsgesetz zu einer 12-monatigen Haftstrafe auf Bewährung und zu einer Geldstrafe von 10.800 Euro verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Bei dem verurteilten Osttiroler waren bei einer Hausdurchsuchung einschlägige CDs und DVDs gefunden worden. Außerdem fand man auf seinem Computer einschlägige Liedtexte und eine NS-Schulungsmappe. Weiters hatte er bei einer Bergtour mit einem "Kameraden" die deutsche Reichsflagge gehisst und sich davor mit dem Hitler-Gruß fotografieren lassen. Es soll auch Mitglied der Odal Front Tirol und der (verbotenen) deutschen Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige e.V. (HNG) gewesen sein. (Tiroler Tageszeitung, 4. 11. 2011)
Ebenfalls von einem Innsbrucker Geschworenengericht wurde ein 21-jähriger Tiroler zu einer bedingten Haftstrafe von einem halben Jahr verurteilt. Der Angeklagte, der sich geständig zeigte und einsichtig gab, hatte in einer neonazistischen Internetplattform unter dem Pseudonym "Eisenkreuz" einschlägige Einträge hinterlassen und war wiederholt in einer selbstgeschneiderten SS-Uniform in Erscheinung getreten. (Tiroler Tageszeitung, 26. 11. 2011)
In Wiener Neustadt mussten sich zwei Lehrlinge wegen Sachbeschädigung, Einbruchsdiebstählen, Verhetzung und NS-Wiederbetätigung verantworten. Ihnen wurde vorgeworfen, Hakenkreuze geschmiert und an geparkten Autos erhebliche Schäden verursacht zu haben. Wegen schwerer Sachbeschädigung und Verhetzung wurden sie zu einer Haftstrafe von 18 Monaten (davon ein Monat unbedingt) verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. (Niederösterreichische Nachrichten, 14. 11. 2011)
Der aufsehenerregendste Prozess fand in Wien statt, wo Melanie G., Szenename "Meli Goschi", und Daniel B. vor einem Geschworenengericht standen. Die Anklage warf den beiden vor, sie hätten sich mehrfach an öffentlichen Orten beim Zeigen des Hitler-Grußes fotografieren lassen. Melanie G. habe sich zudem von Gleichgesinnten ihren Oberkörper mit SS-Runen, dem Schriftzug "Heil Hitler" und Hakenkreuzen bemalen und dies ebenfalls auf Fotos festhalten lassen. Die Angeklagten hatten zugeben, bis 2009 "Teil der rechten Szene" gewesen zu sein. G. verkehrte damals im "Dr. Fritz Stüber-Heim" der Arbeitsgemeinschaft für demokratische Politik (AFP) in Wien XVI, wo unter anderem der "Führer-Geburtstag" gefeiert und NS-Lieder gesungen wurden. Beide wurden wegen Verstößen gegen das Verbotsgesetz für schuldig befunden und zu Haftstrafen von 14 Monaten bedingt (Melanie G.) bzw. drei Monaten unbedingt (für den bereits Vorbestraften Daniel B.) verurteilt.
Den Hintergrund des Verfahrens bildete eine Enthüllung des Wochenmagazins News im Wiener Wahlkampf 2010: In der Ausgabe 37/2010 veröffentlichte Fotos zeigen Melanie G. und Jürgen Dau () einerseits als höchst aktive FPÖ-WahlhelferInnen, andererseits mit Hitler-Gruß und anderen eindeutigen Symbolen. G. ist zudem Schulter an Schulter mit FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache und der ehemaligen freiheitlichen Präsidentschaftskandidatin Barbara Rosenkranz zu sehen, wobei G. T-Shirts mit dem FPÖ-Logo trägt. Die FPÖ-Spitze reagierte auf die Enthüllung wie gewohnt und leugnete kurzerhand, dass es sich bei den beiden Neonazis um freiheitliche WahlkämpferInnen gehandelt habe. Generalsekretär Harald Vilimsky behauptete, News würde versuchen, die FPÖ "mit irgendwelchen Personen, die auf freien Versammlungen anwesend waren", in die rechtsextreme Ecke zu rücken (News 38/2010, S. 26). Weitere veröffentlichte Fotos bewiesen jedoch, wie gut und wie lange die beiden Neonazis in die FPÖ-Wahlbewegung integriert waren.