Heute, am 12. Juni 2024, wurde im Nationalrat über das Opferfürsorgegesetz debattiert und die nach Initiativantrag von ÖVP, Grünen und SPÖ vorgeschlagene Novellierung einstimmig beschlossen. Mit dieser Novellierung wurde § 15(2) des Gesetzes gestrichen, der die Anerkennung als Opfer des Nationalsozialismus an die Bedingung knüpfte, dass Antragstellende keine Vorstrafen haben dürften. Zahllose Opfer des Nationalsozialismus, die wegen ihrer Vorstrafen vom NS-Staat als „Asoziale“ oder „Berufsverbrecher“ stigmatisiert und in Konzentrationslager deportiert worden waren, waren damit nach 1945 von der Anerkennung ausgeschlossen – denn die Tilgung ihrer Vorstrafen war in zahllosen Fällen noch Jahrzehnte nach 1945 nur auf dem „Gnadenweg“ möglich, eine Gnade, die so gut wie nie gewährt wurde.
DÖW-Leiter Andreas Kranebitter hat sich in seiner jüngsten Studie „Die Konstruktion von Kriminellen“ ausführlich damit beschäftigt, wen die Kriminalpolizei im Nationalsozialismus eigenmächtig als „kriminell“ etikettiert hat und wie schwer es nach 1945 für die Betroffenen war, diesen Stempel wieder loszuwerden. Zur heutigen Anerkennung sagt er:
„Damit ist – fast 80 Jahre nach der Befreiung – nachhaltig klargestellt worden, dass die Tatsache, NS-Opfer geworden zu sein, nicht an Bedingungen im Strafregister geknüpft sein kann, und dass sich der so einfache Satz nun endlich auch rechtlich materialisiert hat, dass niemand ‚zu Recht‘ in einem Konzentrationslager inhaftiert war. Für die Betroffenen kommt diese Novellierung zu spät, für ihre Hinterbliebenen ist sie eine symbolisch wichtige Anerkennung durch den Nationalrat: Ihren Angehörigen ist Unrecht angetan worden. Wir danken den Initiator*innen der Novellierung, es freut mich, dass u.a. unsere Forschungen im DÖW die wissenschaftliche Grundlage für die heutige Entscheidung bieten konnten.“
<< Weitere Beiträge aus der Rubrik "Neues"