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Freihammer Hilda


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Hilda Freihammer
Foto: Wiener Stadt- und Landesarchiv

Vorname
Hilda
Nachname
Freihammer
Geburtstag
14.11.1900
Wohnort
Wien

Die Strickerin Hilda Freihammer wurde am 4. 10. 1941 wegen Betätigung für die KPÖ von der Gestapo Wien erkennungsdienstlich erfasst. Am 15. 10. 1943 wurde sie von der Anklage wegen "Nichtanzeige drohender Verbrechen" freigesprochen.
Ihr Mann Otto Freihammer wurde ebenfalls festgenommen.

Aus dem Urteil des Oberlandesgerichts Wien, 15. 10. 1943:
"Die Anklage legt den Angeklagten zur Last, dass sie am 7. Juli 1940 über Einladung des KP-Funktionärs Ludwig Struska an einem kommunistischen Vortrag des KP-Referenten Lothar Dirmhirn über die Lebensverhältnisse in Sowjetrussland in dessen Schrebergartenhütte teilgenommen haben, bei dem auch die KP-Funktionäre Struska, "Blinserl" und Hermine Dirmhirn zugegen waren. [...]
Ludwig Struska hat als Zeuge angegeben, dass er die Angeklagten in Neuwaldegg getroffen und eingeladen habe, in einen Schrebergarten mitzugehen. [...] Struska habe den Angeklagten erst am Weg zur Schrebergartenhütte gesagt, dass ein Herr etwas über den Nichtangriffspakt und über wirtschaftliche Fragen erzählen werde. [...] Über den Kommunismus sei überhaupt nichts gesprochen worden. [...]
Es ist somit nicht erweislich, dass die Angeklagten damals glaubhafte Kenntnis von einer Betätigung des Dirmhirn oder anderer Personen für die KP erhielten, die sie zu einer Anzeigeerstattung verpflichtet hätte."

Weiteres Schicksal unbekannt

Quelle: Gestapo-Opfer (Arbeiterbewegung)

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