Pohl Johann
[<<vorhergehender Eintrag] [nächster Eintrag>>]
Foto: Wiener Stadt- und Landesarchiv
Vorname
Johann
Nachname
Pohl
Geburtstag
15.02.1906
Wohnort
Wien
Der Tischlergehilfe Johann Pohl warb Arbeitskollegen für eine kommunistische Betriebszelle. Er befand sich ab Juli 1941 in Haft und wurde zunächst am 20. 2. 1942 wegen "Vergehens nach der Kriegswirtschaftsverordnung" zu 1 Jahr 3 Monaten Zuchthaus und am 13. 3. 1943 vom Volksgerichtshof wegen "Vorbereitung zum Hochverrat" zu 10 Jahren Zuchthaus verurteilt. Beide Strafen wurde auf eine Gesamtstrafe von 10 Jahren 8 Monaten Zuchthaus zurückgeführt. Johann Pohl befand sich bis Ende April 1945 in Haft.
Aus dem Urteil des Volksgerichtshofs, 13. 3. 1943:
"Der Angeklagte hat nach der Überzeugung des Senats eine leitende Stellung innerhalb der illegalen KPÖ nicht bekleidet. Er ist für diese geworben worden und hat seinerseits 3 Arbeitskameraden gewonnen, die er kassiert und mit Schriften beliefert hat. Dass diese Gruppe eine nennenswerte Tätigkeit entfaltet hat, hat die Hauptverhandlung nicht dargetan. [...] Zu Gunsten des Angeklagten konnte auch die Tatsache gewertet werden, dass er im Januar 1941 seine Betätigung für die illegale KPÖ eingestellt hat. Es mag dahingestellt bleiben, ob dies aus Interesselosigkeit geschehen ist, wie der Angeklagte es jetzt darstellt, oder aus Angst vor drohender Verhaftung. Immerhin kann aus dem Umstand, dass der Angeklagte keineswegs den Versuch gemacht hat, nach seiner Dienstverpflichtung bei der neuen Firma in der Folgezeit kommunistisch zersetzend zu wirken, gefolgert werden, dass er als verbissener Marxist nicht anzusehen ist. Der Senat glaubt bei dieser Sachlage, dass der Angeklagte für die Volksgemeinschaft noch nicht verloren ist, und hat daher auf zeitige Zuchthausstrafe erkannt."
Aus dem Urteil des Volksgerichtshofs, 13. 3. 1943:
"Der Angeklagte hat nach der Überzeugung des Senats eine leitende Stellung innerhalb der illegalen KPÖ nicht bekleidet. Er ist für diese geworben worden und hat seinerseits 3 Arbeitskameraden gewonnen, die er kassiert und mit Schriften beliefert hat. Dass diese Gruppe eine nennenswerte Tätigkeit entfaltet hat, hat die Hauptverhandlung nicht dargetan. [...] Zu Gunsten des Angeklagten konnte auch die Tatsache gewertet werden, dass er im Januar 1941 seine Betätigung für die illegale KPÖ eingestellt hat. Es mag dahingestellt bleiben, ob dies aus Interesselosigkeit geschehen ist, wie der Angeklagte es jetzt darstellt, oder aus Angst vor drohender Verhaftung. Immerhin kann aus dem Umstand, dass der Angeklagte keineswegs den Versuch gemacht hat, nach seiner Dienstverpflichtung bei der neuen Firma in der Folgezeit kommunistisch zersetzend zu wirken, gefolgert werden, dass er als verbissener Marxist nicht anzusehen ist. Der Senat glaubt bei dieser Sachlage, dass der Angeklagte für die Volksgemeinschaft noch nicht verloren ist, und hat daher auf zeitige Zuchthausstrafe erkannt."
Überlebt
Quelle: Gestapo-Opfer (Arbeiterbewegung)
[<<vorhergehender Eintrag] [nächster Eintrag>>]