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Falbijczuk Bertha


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Bertha Falbijczuk
Foto: Wiener Stadt- und Landesarchiv

Vorname
Bertha
Nachname
Falbijczuk
Geburtstag
09.01.1881
Wohnort
Wien

Bertha Falbijczuk wurde am 1. 11. 1940 festgenommen, "weil sie über den Führer und andere Mitglieder der Reichsregierung abfällige Äußerungen gemacht hatte". Sie wurde am 17. 3. 1941 wegen "Vergehens nach dem Heimtückegesetz" zu 6 Monaten Gefängnis verurteilt.

Aus dem Urteil des Sondergerichts beim Landgericht Wien, 17. 3. 1941:
"Die Angeklagte hat durch ihre Äußerung gegenüber Frau Nowak und der Zeugin Ullrich, der Führer sei ein 'Pappschädel', den Tatbestand des § 2 Abs. 2 des Gesetzes gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei vom 20. Dezember 1934 erfüllt. Mit dieser Bezeichnung wird der Führer als geistig minderwertig und unfähig hingestellt, was geeignet ist, das Vertrauen des Volkes zu seiner politischen Führung zu untergraben. Im Gegensatz zu ihrer Einlassung, sie habe mit dem Wort 'Pappschädel' das Streichen der Haare ins Gesicht ausdrücken wollen, hat die Angeklagte auch ersichtlich bei diesen Äußerungen in dem erwähnten Sinne ihre Missachtung des Führers zum Ausdruck bringen wollen."

Weiteres Schicksal unbekannt

Quelle: Gestapo-Opfer (Individuelle Widerständigkeit)

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