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Helia Aloisia


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Aloisia Helia
Foto: Wiener Stadt- und Landesarchiv

Vorname
Aloisia
Nachname
Helia
Geburtstag
31.01.1890
Wohnort
Wien

Die Schriftstellerin Aloisia Helia wurde wegen "beleidigender Äußerungen über den Führer" am 27. 4. 1942 festgenommen und am 26. 9. 1942 wegen "Vergehens nach dem Heimtückegesetz" zu 1 Jahr 6 Monaten Gefängnis verurteilt. Sie befand sich bis 20. 2. 1944 in Haft.

Aus dem Urteil des Sondergerichts beim Landgericht Wien, 26. 9. 1942:
"Am 27. 4. 1942 gegen 16 Uhr 15 ließ sich die Angeklagte von dem Zeugen [...] in dessen Automietwagen zum 2. Bezirk, Böcklinstraße 35 fahren, um dort bei dem jüdischen Konsulenten Dr. Kappelmacher im Interesse der mit ihr seit langer Zeit bekannten Jüdin Emma Hofbauer zu intervenieren und deren Evakuierung zu verhindern. Kurz nach dem Einsteigen am Stephansplatz begann sie mit dem Zeugen ein Gespräch, indem sie ihn fragte, was er zu der letzten Reichstagsrede des Führers sage. Auf die Erwiderung des Zeugen: 'Was soll man denn sagen', begann die Angeklagte zu schimpfen, indem sie wörtlich erklärte: 'Das Schwein kann nichts anderes als über die Juden schimpfen, ich weiß es eh, dass er die Macht in Händen hat, der dumme Tapezierergehilfe'.
Der Zeuge gab hierauf der Angeklagten keine Antwort, fuhr sie in die Böcklinstraße 35 und rief nach dem Aussteigen der Angeklagten fernmündlich das Überfallkommando an, um die Festnahme der Angeklagten zu veranlassen."

Überlebt

Quelle: Gestapo-Opfer (Individuelle Widerständigkeit)

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