logo
logo
icon

Hofer Emilie


[<<vorhergehender Eintrag]   [nächster Eintrag>>]

Emilie Hofer
Foto: Wiener Stadt- und Landesarchiv

Vorname
Emilie
Nachname
Hofer
Geburtstag
29.09.1903
Wohnort
Wien

Die Krankenpflegerin Emilie Hofer wurde am 6. 9. 1939 verhaftet und in der Folge wegen "Vergehens nach dem Heimtückegesetz" mit 1 Jahr Gefängnis bestraft. Am 7. 10. 1941 wurde sie neuerlich festgenommen, weil "in ihrem Besitz ein Gedicht aus dem Jahre 1940 legitimistischen Inhalts vorgefunden wurde". Außerdem wurde sie verdächtigt, "einem Parteigenossen gegenüber durch Herausstrecken der Zunge die NSDAP geschmäht zu haben". Das Verfahren gegen sie wurde am 7. 1. 1942 eingestellt, Emilie Hofer wurde Mitte März 1942 aus der Haft entlassen.

Aus der Anklageschrift des Oberstaatsanwalts beim Landgericht Wien als Sondergericht, 26. 4. 1940:
"Ich beantrage unter Anordnung der Haftfortdauer vor dem Landgericht Wien als Sondergericht Hauptverhandlung anzuordnen auf Grund der Anklage:
Emilie Hofer habe am 2. 9. 1939 in Wien böswillig gehässige und hetzerische und von niedriger Gesinnung zeugende Äußerungen über leitende Persönlichkeiten des Staates und der NSDAP [...] gemacht, [...] indem sie sich zu [...] äußerte:
'Jetzt möchte ich an der Front in Polen sein und fest schießen, aber nicht nach vorne, sondern auf einen Bestimmen zurück.'
'Der Feind ist nicht vorne, sondern hinten.'
'So billig, wie er (der Führer) Österreich und die Tschechoslowakei bekommen hat, dürfte er Danzig nicht kriegen.'"

Überlebt

Quelle: Gestapo-Opfer (Individuelle Widerständigkeit)

[<<vorhergehender Eintrag]   [nächster Eintrag>>]
Zurück zur Suche