Hofer Franz
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Foto: Wiener Stadt- und Landesarchiv
Vorname
Franz
Nachname
Hofer
Geburtstag
18.08.1898
Wohnort
Wien
Wegen "Vergehens nach dem Heimtückegesetz" wurde der Versicherungsbeamte Franz Hofer am 9. 4. 1943 festgenommen und am 8. 7. 1943 zu 1 Jahr Gefängnis verurteilt. Er befand sich bis 9. 2. 1944 in Haft.
Aus der Anklageschrift, 21. 6. 1943:
"Am 11. 12. 1942 äußerte er [Hofer] sich im Verlaufe eines Gespräches über die derzeitige soziale Stellung der Arbeiter [...], der Arbeiter stehe heut nicht besser als früher, da er heute mit 20 RM Wochenlohn nicht mehr habe als früher ein Arbeitsloser.
Mit Bezug auf den Führer sagte er: 'Was will er denn hier; wir brauchen ihn nicht. In Wien will man nichts mehr von ihm wissen. Ich habe dem Führer zu verdanken, dass ich geschäftlich ruiniert bin.'"
Aus der Anklageschrift, 21. 6. 1943:
"Am 11. 12. 1942 äußerte er [Hofer] sich im Verlaufe eines Gespräches über die derzeitige soziale Stellung der Arbeiter [...], der Arbeiter stehe heut nicht besser als früher, da er heute mit 20 RM Wochenlohn nicht mehr habe als früher ein Arbeitsloser.
Mit Bezug auf den Führer sagte er: 'Was will er denn hier; wir brauchen ihn nicht. In Wien will man nichts mehr von ihm wissen. Ich habe dem Führer zu verdanken, dass ich geschäftlich ruiniert bin.'"
Überlebt
Quelle: Gestapo-Opfer (Individuelle Widerständigkeit)
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