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Verein

Sie unterstützen die Ziele des DÖW? Dann werden Sie Mitglied in unserem Verein!

 

Ihre Vorteile

  • Als Mitglied unterstützen Sie die Arbeit des Vereins DÖW
  • Als Mitglied sind Sie bei der jährlichen Generalversammlung des Vereins DÖW stimmberechtigt
  • Als Mitglied erhalten Sie unser Magazin Mitteilungen kostenlos zugeschickt (erscheint derzeit zweimal jährlich)
  • Als Soli- oder Fördermitglied erhalten Sie zusätzlich das Jahrbuch des DÖW alljährlich kostenlos zugeschickt 
  • Als Spender*in können Sie Ihre Spenden an den Verein DÖW steuerlich absetzen

 

Der Verein DÖW ist demokratisch

Wir bieten Mitgliedschaften zu unterschiedlichen Konditionen, Sie können zwischen folgenden Modellen wählen:

  • Basismitgliedschaft um 25 Euro pro Kalenderjahr
  • Solimitgliedschaft um 50 Euro pro Kalenderjahr
  • Fördermitgliedschaft um z.B. 150 Euro pro Kalenderjahr
    Diese Mitgliedschaft setzt sich aus einer Solimitgliedschaft (50 Euro/Kalenderjahr) und einem frei wählbaren Zusatzbetrag zusammen (Vorschlag 100 Euro/Kalenderjahr). Die Differenz zum Mitgliedsbeitrag wird als Spende verbucht, ist also auch für Sie steuerlich absetzbar.

 

Bitte schicken Sie die ausgefüllte Beitrittserklärung postalisch an:

Verein DÖW

Wipplingerstraße 6–8

1010 Wien

 

oder als Scan per E-Mail an:

verein@doew.at

 

Und überweisen Sie den für die jeweilige Mitgliedschaft gültigen Betrag an:

Verein DÖW, IBAN AT81 1400 0054 1002 8400

 

Mit Abschicken des Beitrittsformulars sind Sie mit der Speicherung Ihrer Daten für satzungsgemäße Aufgaben einverstanden. Ihre Mitgliedschaft erlangt nach Beschluss des Vorstands formale Gültigkeit.

 

Wenden Sie sich bei weiteren Fragen gerne an +43 (1) 22 89 469 bzw. verein@doew.at.

 

 

Spenden

 

Spenden an das DÖW können gemäß Bescheid des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung nach § 4 a Z. 1 lit. d oder e EStG 1988 von der Einkommensteuer abgesetzt werden.

Am 1. Jänner 2017 ist die Verpflichtung zur Weiterleitung der Spender*innen-Daten im Rahmen der automatischen Arbeitnehmer*innen-Veranlagung an das Finanzamt in Kraft getreten. Das DÖW ist verpflichtet, dem Finanzamt Vor- und Zunamen sowie das Geburtsdatum der Spender*innen zu melden. Wir bitten Sie daher, uns Ihre Daten zu übermitteln, wenn Sie Ihre Spende an das DÖW bei ihrer Arbeitnehmer*innen-Veranlagung absetzen möchten.

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