Das System der Konzentrationslager war ein zentrales Instrument nationalsozialistischer Machtausübung und wesentlicher Teil des Terrorapparats des NS-Regimes. Die Lagereinweisung mittels Schutzhaftbefehl oblag ausschließlich den Polizeibehörden, die dabei keinerlei Kontrolle durch die Justiz unterlagen. Beim gegenwärtigen Stand der Forschung kann von etwas mehr als 11.000 nichtjüdischen österreichischen Häftlingen in Konzentrationslagern ausgegangen werden. Die mit Abstand meisten waren im KZ Dachau inhaftiert, das allerdings auch als Eingangstor in das KZ-System diente, da zahlreiche der Häftlinge von dort in andere Lager wie etwa Buchenwald, Sachsenhausen, Flossenbürg oder Mauthausen überstellt wurden. Mit diesen Überstellungen war zumeist auch eine deutliche Reduzierung der Überlebenschancen verbunden, wobei die höchsten Mortalitätsraten österreichischer nichtjüdischer Häftlinge für das KZ Mauthausen, gefolgt von Flossenbürg und Neuengamme festgestellt wurden. Frauen wurden ab Spätherbst 1938 im KZ Ravensbrück inhaftiert, ab 1942 auch in Auschwitz, 1944 finden sich weibliche Häftlinge dann in allen Konzentrationslagern.
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