Die Wiedererrichtung politischer und administrativer Strukturen lag Ende April/Anfang Mai 1945 in den Händen der Repräsentanten der politischen Parteien ÖVP, SPÖ und KPÖ. Da der österreichische Widerstand gegen das NS-Regime selbst weitgehend entlang der ehemaligen Parteigrenzen bzw. der politischen Lager (Arbeiterbewegung auf der einen, Konservative auf der anderen Seite) organisiert gewesen war, konnten die ehemaligen WiderstandskämpferInnen leicht in die Parteien integriert werden. Waren ehemals politisch Verfolgte im 1945 neu gewählten Nationalrat noch vergleichsweise stark vertreten, sank ihr Anteil über die Folgejahre kontinuierlich. Bis auf wenige Ausnahmen ordneten die ehemaligen Verfolgten und WiderstandskämpferInnen sich rasch politischen Notwendigkeiten unter, sodass trotz des hohen Anteils ehemaliger Verfolgter unter den politischen Eliten die Anliegen der Opfer immer stärker ins Hintertreffen gerieten, was sich in der Gesetzgebung für die Opfer deutlich zeigte. Ein anfangs überparteilicher Verband aller NS-Opfer ("Bund der politisch Verfolgten – KZ-Verband") wurde 1948 aufgelöst. Die darauf entstandenen parteipolitisch gebundenen Verbände fanden erst in den 1960er-Jahren wieder zur Zusammenarbeit zusammen. Gesellschaftlichen Randgruppen, die gleichfalls vom NS-Regime verfolgt worden waren, wie Roma und Sinti, sogenannten "Asozialen", Opfer der NS-Medizin, aufgrund ihrer sexuellen Orientierung Verfolgten, blieb die öffentliche und staatliche Anerkennung als Opfer der Verfolgung Jahrzehnte hindurch versagt. Erst gegen Ende des 20. Jahrhunderts setzte hier – bedingt nicht zuletzt auch durch die Ergebnisse zeitgeschichtlicher Forschung – ein Umdenken ein.
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