Die längste Hauptverhandlung vor einem österreichischen Volksgericht fand von Februar bis Juni 1947 statt: Der Hochverratsprozess gegen den letzten Außenminister vor der Annexion 1938 – Guido Schmidt (1901–1957).
Neues Österreich,
27. 2. 1947, S. 1
Guido Schmidt war der prominenteste Vertreter des "deutschen Kurses" im österreichischen Regime vor 1938. Die Anklage warf ihm vor, er habe aus persönlichen Karriere-Gründen Bundeskanzler Kurt Schuschnigg getäuscht und hinter dem Rücken der Bundesregierung mit Deutschland verhandelt; eine Klärung im Prozess scheiterte u. a. daran, dass Schuschnigg nicht vor Gericht erschien. Während jedoch Schuschnigg nach der Annexion im März 1938 verhaftet und bis 1945 im KZ festgehalten wurde, konnte sich Guido Schmidt dank der Fürsprache Hermann Görings eine gesicherte wirtschaftliche Position schaffen.
Nach 49 Verhandlungstagen sprach das Volksgericht Guido Schmidt von der Anklage nach § 8 Kriegsverbrechergesetz ("Hochverrat am österreichischen Volk") wegen Mangels an Beweisen frei.
Bundeskanzler Leopold Figl war einer der vielen prominenten Zeugen aus Politik und Verwaltung, mit deren Hilfe das Volksgericht Wien eine juristische Aufarbeitung der Vorgeschichte des "Anschlusses" 1938 versuchte.
Der Hochverratsprozess gegen Dr. Guido Schmidt vor dem Wiener Volksgericht, Wien: Verlag der Österreichischen Staatsdruckerei, 1947, S. 85