logo
logo

NS-Terror: Volksgerichtshof

"... zum Schutz des deutschen Volkes" - Unterlagen aus dem Archiv als Download

"So wie die Wehrmacht den äußeren Bestand des Staates zu sichern hat, so hat der Volksgerichtshof diese Verpflichtung nach innen hin in Verbindung mit der Geheimen Staatspolizei."
Karl Engert, 1939 (Engert wurde im Dezember 1937 als Vizepräsident des VGH eingesetzt.)

 

Ab 20. Juni 1938 war der nationalsozialistische Volksgerichtshof (VGH) auch für Österreich zuständig: Insgesamt wurden 2137 ÖsterreicherInnen vom Oberreichsanwalt beim VGH wegen Hochverrats, Landesverrats (inkl. Feindbegünstigung) oder Wehrkraftzersetzung angeklagt. 814 Männer und Frauen wurden zum Tode verurteilt, mindestens 689 dieser Todesurteile wurden vollstreckt. In der für den VGH typischen NS-Diktion wird in den Urteilsbegründungen über den "Entscheidungskampf des deutschen Volkes" und den "Selbsterhaltungstrieb der deutschen Volksgemeinschaft" schwadroniert. Wer im "Existenzkampf des deutschen Volkes die innere Front unterhöhlt", der "muss ausgelöscht werden". Wer den "Selbstbehauptungswillen des Deutschen Volkes und die Schlagkraft des deutschen Soldaten zu zerstören versucht", hat keinen Platz in der "Volksgemeinschaft", er oder sie "muss fallen". Die "Sicherheit des Reichs" verlangt in der Regel "gebieterisch" die "Ausmerzung" oder "Ausrottung" der jeweiligen Angeklagten.

 

 

Die Angeklagten (alphabethische Reihung)

 

Auswahl: Wohnort (Angeklagte)

 

Auswahl: Organisierter Widerstand

 

Auswahl: Nicht-organisierter Widerstand

 

Bekanntmachung

Zur Abschreckung wurden immer wieder Hinrichtungen von WiderstandskämpferInnen bekannt gemacht. August Luka und Lepold Segall waren wegen der Weitergabe einer kommunistischen Flugschrift zum Tode verurteilt worden.

 

 

<< Fotos und Dokumente 1938-1945 (Übersicht)

 

Unterstützt von: