logo
logo

"Siegesfeier" in Wiesen

 

Auch im burgenländischen Wiesen zog eine Gruppe von SA-Leuten in der Nacht vom 10. auf den 11. April 1938 los, um alte Rechnungen mit ehemaligen Angehörigen des Schutzkorps – einer 1933 aus Mitgliedern der diversen rechten Wehrverbände geschaffenen Hilfstruppe, die u. a. bei der Niederschlagung des NS-Putschversuchs im Juli 1934 zum Einsatz gekommen war – zu begleichen.

 

Wie in Niederösterreich hatten die Ausschreitungen (bis auf ein paar Tage Haft für die "Rädelsführer") keine rechtlichen Folgen. Erst nach der Befreiung wurden die Täter zur Verantwortung gezogen: sieben von insgesamt zehn Angeklagten wurden im Oktober 1948 vom LG Wien als Volksgericht u. a. wegen Verletzung der Menschlichkeit und der Menschenwürde gemäß § 4 KVG zu Haftstrafen zwischen 6 Monaten und zwei Jahren verurteilt. In zwei Fällen – die beiden Männer hatten "in angemessener Entfernung" bei Misshandlungen zugesehen – erfolgte ein Freispruch, da das das Gericht nicht ausschloss, "dass sie tatsächlich nur Zuschauer waren, die sich nicht aus böser Absicht, sondern nur aus Neugierde dazu treiben ließen, auch dabei zu sein".

 

 

 

 

"Die Angeklagten waren unter der Führung des Andreas Strümpf in das Haus des Albert Murnberger, Josef Pauschenwein, August Gneist, Leopold Müller, Mathias Eidler, August Gneist, Leopold Müller, Mathias Eidler, August Burgmann, Josef Huber, Rudolf Jeidler, Dominik Karomitsch und Raimund Pichler eingedrungen, wobei sie die Betroffenen, die bereits in den Betten lagen, mit dem Vorwand herausriefen, sie müssten sogleich zur Gendarmerie kommen. Als sich nun die Betroffenen aus dem Hofraum begaben, wurden sie von den Angeklagten mit Schlägen misshandelt, Pauschenwein, Gneist, Eidler, Huber, Pichler wurden zu Boden geschlagen und einer (Huber Josef) wurde dabei sogar so schwer verletzt, dass er ins Spital eingeliefert werden musste."

 

Urteil des LG Wien als Volksgericht,
22. Oktober 1948

Download >>

Urteil

 

 

<< zurück: Übersicht "Volksabstimmung" 1938

 

Downloads

22. 10. 1948 (Abschrift, DÖW 12531)
(1,3 MB)
Unterstützt von: