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Johann Gerstner (1900 - 1943))

Todesurteile des Oberlandesgerichts Wien

Johann Gerstner (16. 9. 1900, St. Peter in der Au - 16. 6. 1943, LG Wien), wohnhaft in Bruckbach.

 

Gerstner wurde beschuldigt, an Versammlungen der illegalen KPÖ teilgenommen und Beiträge für die Rote Hilfe bezahlt zu haben. Er wurde vom OLG Wien, das in Krems tagte, am 19.1.1943 wegen Vorbereitung zum Hochverrat zum Tode verurteilt. (7 OJs 86/42, Vorsitzender Friedrich Russegger, Beisitzer Dr. Wilhelm Winter und Dr. Otto Riedel-Taschner, StA Dr. Leopold Makowski).

 

Aus dem Urteil:

 

"Wenn auch das Beweisverfahren eine bereits frühere kommunistische Betätigung nicht einwandfrei ergab, zwingt doch der Umstand, dass Gerstner in seiner Wohnung von den Provinzleitern der Wiener Zentrale der KPÖ aufgesucht wurde, bereits zu dem Schlusse, dass ihnen Gerstner als völlig verlässlicher Parteigänger bekannt war. Auch angesichts der dem Gerichtshofe aus einer beträchtlichen Zahl von Strafverfahren bekannten ausserordentlichen Vorsicht, die die kommunistischen Spitzenfunktionäre in St. Pölten insbesondere bei der Auswahl der mit ihnen in Berührung kommenden Verbindungsmänner anwandten, kann nach der Überzeugung des Senates kein Zweifel daran obwalten, dass sich Ebner und seine Mitarbeiter über die verlässliche kommunistische Einstellung des Angeklagten volle Gewissheit verschafft hatten, ehe sie ihn zu den Führungszusammenkünften zuzogen. [...]

Er [Gerstner] hatte nach seinem eigenen Zugeständnisse Kenntnis davon, dass die KP die Weltrevolution entfachen, insbesondere aber die nationalsozialistische Staatsführung des Deutschen Reiches gewaltsam beseitigen will, um sie durch eine Arbeiter- und Bauernregierung nach sowjetrussischem Vorbilde zu ersetzen. [...] Es spielt daher für die Verschuldensfrage keine wesentliche Rolle und kann dahingestellt bleiben, ob dem Angeklagten auch die neuere, auf Gebietshochverrat, nämlich die gewaltsame Losreissung der Alpen- und Donaugaue vom Reiche abgesteckte Zielsetzung der KPÖ, bekannt gewesen ist, was er bestritt. [...]

Er ist damit in die Reihen der leidenschaftlichsten und gefährlichsten Feinde des nationalsozialistischen Deutschlands getreten. Die Gefährlichkeit der von der Komintern gelenkten kommunistischen Partei und ihrer Kampfweise tritt mit eindringlicher Deutlichkeit in dem Kriege gegen die Sowjetunion zu Tage. Hat nun auch die Tätigkeit des Angeklagten infolge seiner Verhaftung bereits vor Ausbruch des deutschen Abwehrkampfes gegen die Sowjets ihr Ende gefunden, so fällt sie doch in einen Zeitabschnitt, in dem das Reich bereits mit den Westmächten um seine Existenz zu ringen hatte. Jeder Deutsche ist sich nach den Erfahrungen des Jahres 1918 und wiederholter ernstester Mahnworte des Führers bewusst, dass der Endsieg und damit die Beseitigung der die heiligsten Lebensrechte des Volkes bedrohenden Gefahr nicht allein von der Tapferkeit des Soldaten abhängt, sondern in gleichem Maße durch die Einsatzbereitschaft der inneren Front errungen werden muss. Die Geschlossenheit der Heimatfront hat aber der Angeklagte aufs Höchste gefährdet. Er hat sich mit kaum zu überbietendem Eifer an den Wühlarbeiten beteiligt, mit denen die Kommune gerade die innere Front zu zersetzen sucht, eine Tätigkeit, die, wenn sie gelänge, zum unvermeidlichen Zusammenbruch und zur Bolschewisierung des Reiches und damit ganz Europas führen müsste. Damit hat er auch gegen den Soldaten, der vorbehaltlos sein Leben einsetzt, auf dass sein Volk lebe, aus feigem Hinterhalt den Dolch erhoben."

 

 

>> Hildegard Burger

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