Jüdische Mädchen aus Wien in einem Sammellager vor ihrer Deportation
(Foto: Österreichische Gesellschaft für Zeitgeschichte / Bildarchiv; jetzt: Österreichische Nationalbibliothek / Bildarchiv)
Bereits in der Nacht vom 11. auf den 12. März 1938 begannen in Österreich die Ausschreitungen gegen die jüdische Bevölkerung, die wochenlang das Straßenbild Wiens prägen sollten. Blinder Hass, Neid, Herrenmenschendünkel und ein jahrhundertelang tradierter Antisemitismus brachen in Form einer mittelalterlich anmutenden Judenverfolgung aus. Jüdische Männer, Frauen und manchmal auch Kinder wurden von SA-Männern, HJ-Angehörigen und Mitläufern des NS-Regimes geschlagen, verhaftet und gedemütigt, jüdische Geschäfte und Wohnungen geplündert. Die spontanen Gewaltakte der österreichischen Nationalsozialisten und ihrer Mitläufer waren eine Facette des antijüdischen Terrors, die Separierung und Diffamierung der österreichischen Juden durch die nationalsozialistischen Gesetze die andere.
Bis zum Kriegsbeginn im September 1939 hatte das nationalsozialistische Regime in Österreich und Deutschland durch Gesetze, Erlässe und Verordnungen die wirtschaftliche Existenz der Juden vernichtet. Auch die ersten Maßnahmen zu deren besonderer Kennzeichnung (Einführung der "Kennkarte"), Isolation (Beginn der Konzentration in bestimmten Wohnhäusern) sowie zur Einengung der persönlichen Bewegungsfreiheit (z. B. Aufenthaltsverbot in namentlich genannten Parkanlagen) waren bereits getroffen.
Der letzte Schritt zur Ausgrenzung und Stigmatisierung der österreichischen Juden erfolgte am 15. September 1941 durch eine Polizeiverordnung, aufgrund welcher Juden ab dem 6. Lebensjahr gezwungen waren, den "Judenstern" zu tragen. Auch mussten die von Juden bewohnten Wohnungen ab April 1942 mit einem "Judenstern" gekennzeichnet sein. Im Februar 1941 begannen die Deportationen aus Wien in die Ghettos und Vernichtungslager. Insgesamt fielen annähernd 6 Millionen Juden der nationalsozialistischen Vernichtungspolitik zum Opfer, mindestens 66.500 davon waren Österreicher.