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Haftstrafen wegen Körperverletzung

Neues von ganz rechts - April 2012

Laut Kleiner Zeitung (10. 4. 2012) sind in Graz sechs Männer wegen schwerer Körperverletzung zu Haftstrafen verurteilt worden. Die aus dem RFJ-Umfeld und der Neonazi-Szene kommenden Schläger hatten im Jänner 2010 in einem Studentenlokal auf einen anderen Gast eingeprügelt und ihm durch Fußtritte ins Gesicht schwere Verletzungen zugefügt. (Wiederbetätigungsprozess in Graz »). Gegenstand der Verhandlung war auch ein Vorfall bei einer Public Viewing-Veranstaltung während der Fußball-WM 2010. Während des Spieles Deutschland gegen Ghana wurde von einem der Angeklagten ebenfalls eine Person tätlich angegriffen und schwer verletzt.

Sechs Angeklagte wurden zu unbedingten Haftstrafen zwischen 18 Monaten und drei Jahren verurteilt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Zwei weitere Mitangeklagte mussten freigesprochen werden, da die Aussagen jener Zeugen, die ihnen bescheinigten, bei der Schlägerei im Lokal nicht dabei gewesen zu sein, nicht widerlegt werden konnten. Der Staatsanwalt sprach in Zusammenhang mit den Taten von einer "außerordentliche[n] Feigheit und Brutalität" und von einer "gezielte[n] Gewalt gegen Wehrlose als Ausdruck einer politischen Gesinnung". Der Richter begründete das Urteil u. a. damit: "Das ist ein Schlägertrupp nationaler Gesinnung." (Ebenda) Gegen einige Angeklagte soll im kommenden Mai ein weiterer Prozess, diesmal wegen NS-Wiederbetätigung, stattfinden.

 

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