Der am 18. Jänner dieses Jahres (noch nicht rechtskräftig) verurteilte Rechtsextremist Walter Ochensberger (siehe: Ochensberger verurteilt ») beklagt in einer Aussendung sein Los. So hätten Vorarlberger Medien schon vor dem Prozess mit einer "beispiellosen Hetze und Vorverurteilung des Angeklagten" begonnen. Weiter behauptet Ochensberger, seine Verurteilung zu zwei Jahren Haft (davon acht Monate unbedingt) sei "vermutlich" schon vor dem Prozess festgestanden. Dies versucht er mit einer - vom Schweizer Anwalt Markus Züst (St. Margrethen) beglaubigten - eidesstattlichen Erklärung zu beweisen. In dieser erklärt der Bregenzer Klaus Bilgeri, dass ihn am 5. Jänner ein Vorarlberger Journalist in einem Lokal auf den bevorstehenden Prozess angesprochen habe. Angeblich habe der "Redakteur" damals schon gewusst, "dass der Angeklagte Ochensberger zu zwei Jahren unbedingter Haftstrafe verurteilt werden soll". Dieses vermeintliche Wissen dient dem "unliebsamen Querdenker" (Ochensberger über Ochensberger) als Beleg für die groß angelegte Verschwörung gegen ihn. Angesichts Letzterer verzichteten er und sein Verteidiger Herbert Schaller auf eine Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung, denn "die politische Einflussnahme auf die Justiz im politischen Sumpf von Wien und die rechtsstaatliche Unsicherheit [ist] dort besonders groß [...]. Denken Sie nur an das DÖW und die Israelitische Kultusgemeinde in Wien mit ihren Verbindungen in die Ministerien."
Schließlich droht Ochensberger, "aus der politischen Gesinnungshaft zu den verschiedensten Ereignissen Stellung beziehen" und "vielleicht [...] ein Buch schreiben" zu wollen.